Bildung

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Bildung ist eine unserer wichtigsten Investitionen in die Zukunft. Sie ermöglicht die Entfaltung der Persönlichkeit und Talente, bewirkt mehr Chancengerechtigkeit, ebnet den Weg zu einer passenden Berufswahl und schafft so das Fundament für ökonomische Unabhängigkeit sowie für ein selbstbestimmtes Leben. Österreich hat ein gutes und starkes öffentliches Bildungssystem, das für alle offensteht. Gleichzeitig gibt es auch Bereiche, in denen wir besser werden müssen und wollen.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sind Orte der Gemeinschaft, an denen Gesellschaft entsteht. Wir wollen für diese ersten prägenden Lebensphasen einen stabilen, stützenden und schützenden Rahmen schaffen und damit Eltern auch die Sicherheit geben, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Die Bundesregierung bekennt sich dazu, unser Bildungssystem zu stärken, indem wir auf Bewährtes aufbauen und nötige Reformen nach internationalen Erfolgsbeispielen umsetzen. Unser Ziel muss es sein, dass in Österreich kein junger Mensch das Bildungssystem verlässt, ohne die nötigen Grundkompetenzen zu beherrschen, die für ein selbstständiges Leben, gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Erfolg am Arbeitsmarkt notwendig sind.

Neben den betroffenen Schülerinnen und Schülern werden besonders die Pädagoginnen und Pädagogen im Zentrum unserer Bemühungen stehen. Sie leisten hervorragende Arbeit und verdienen dabei weitere Unterstützung für ihre verantwortungsvollen Aufgaben. Darüber hinaus werden wir die Berufsbildung für die Fachkräfte der Zukunft stärken und das Angebot für lebensbegleitende Erwachsenenbildung ausbauen. Wir wollen Rahmenbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellen, die Leistung ebenso ermöglichen wie Kreativität, Bewegung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten.

Stärkung der elementaren Bildung

  • Errichtung eines Beirates für Elementarpädagogik (Mitglieder dieses Beirats sind NGOS/Expertinnen und Experten, Länder sowie Gemeinden) zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik zu erarbeiten. Die Bundesregierung strebt hierzu eine Bund-Länder-Vereinbarung ab 2022/23 an.

    • Verankerung von qualitätsgesicherten Maßnahmen zur präventiv-pädagogischen Arbeit, z.B. Bewegungs- und Gesundheitserziehung, Persönlichkeitsentwicklung, Gewaltprävention, Aufbau von Resilienz etc.

    • Österreichweit einheitliche Strategien zur Qualitätssicherung in elementarpädagogischen Einrichtungen (Bildungsziele, Standards, Besuch, Haltung zu demokratischen Grundwerten und zur Gleichstellung der Geschlechter)

  • Erarbeitung eines neuen, einheitlichen und verbindlichen Bildungs- und Betreuungsrahmenplans für alle elementaren Bildungseinrichtungen (inkl. Grundlagen zur Förderung von Talenten und Interessen sowie zum besseren Einstieg in die Bildungskarriere)

  • Evaluierung der berufsbegleitenden Kollegs

  • Elementarpädagogik – Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen bündeln

    • Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen in leitender Funktion über die Pädagogischen Hochschulen (Bachelor). Fokus auf Schwerpunkte wie Talente- und Sprachförderung sowie Persönlichkeitsentwicklung. In weiterer Folge wird der Ausbau qualitativ hochwertiger Ausbildungen für Elementarpädagoginnen und -pädagogen auf post-sekundärem und tertiärem Niveau angestrebt.

    • Beibehaltung und strategische Weiterentwicklung der bestehenden Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) (z.B. Erweiterung der Schwerpunkte)

    • Flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assistenzpersonal zur Sicherstellung eines breiten Betreuungsspektrums

    • Eröffnung von Möglichkeiten zur Ausbildung und für den Berufseinstieg für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

    • Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern (auch Betriebstageseltern) sind zu definieren und in den Bildungsrahmenplan aufzunehmen.

  • Qualitätsvolle Bildung und Förderung von Anfang an und für alle Kinder

    • Wir setzen uns als Bundesregierung für eine Bund-Ländervereinbarung zum möglichst flächendeckenden, qualitätsvollen, VIF-konformen Ausbau elementarer Bildungsplätze ein (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-Jährige) zur Erreichung der Barcelona-Ziele – inklusive der bedarfsgerechten Errichtung von Betriebskindergärten und -kindergruppen.

    • Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht.

    • Um den raschen weiteren Ausbau von qualitätsvollen Bildungsplätzen in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen sicherzustellen und den Betreuungsschlüssel zu verbessern, startet die Bundesregierung eine Ausbildungsoffensive für Elementarpädagoginnen und -pädagogen, insbesondere in den berufsbegleitenden Kollegs für Elementarpädagogik.

  • Den Übergang gut gestalten: Stärkung und Ausbau der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit beim Übergang Kindergarten – Schule (Transitionen)

    • Bildungsdokumentation soll, wenn möglich, zum besseren Einstieg in die Primarstufe genutzt werden (datenschutzrechtliche Prüfung)

    • Erstellung einer Schnittstellen-Landkarte/-Studie vom Kindergarten bis zur Hochschule sowie eines darauf aufbauenden Handlungsplans zur Reduktion von Schnittstellen-Problemen

    • Erarbeitung von Standards für die Übergabedokumentation an sämtlichen Nahtstellen unter Nutzung bestehender EDV-Systeme und Einbeziehung der Ergebnisse der individualisierten Kompetenzfeststellung

    • Den fachlichen Austausch von Pädagoginnen und Pädagogen in Schule und Elementarpädagogik über Fallkonferenzen, Case-Management, gemeinsame Dienstbesprechungen sowie über verbesserte Bildungs- und Lehrpläne stärken

    • Gezielte gemeinsame Fort- und Weiterbildung von Elementarpädagoginnen und -pädagogen, Sprachförderinnen und -förderern sowie Lehrkräften im Bereich der Transition und effektive Informationsweitergabe an der Schnittstelle Kindergarten–Schule

    • Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen für Kinder mit Förderbedarf aus dem Kindergarten bei Eintritt in die Volksschule bis zur neuerlichen Überprüfung der Förderwürdigkeit. Das bestehende Schulreifescreening wird evaluiert.

  • Vielfalt im Team der Elementarpädagoginnen und -pädagogen fördern

    • Lenkungsmaßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik

    • Prüfung einer erweiterten Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zu Elementarpädagoginnen und -pädagogen

    • Forschung zur Elementarpädagogik ist im Rahmen der Forschungsförderung zu begrüßen.

Deutschförderung im Bildungssystem

  • Sprachförderung weiter ausbauen und Deutschkenntnisse einfordern: Grundvoraussetzung für Bildungserfolg ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Schülerinnen und Schüler, die eine andere Erstsprache (Muttersprache) als Deutsch haben, sollen in ihrem Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch gefördert werden. Gleichzeitig müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler erst erforderte Deutschkenntnisse erreichen, bevor sie in den ordentlichen Status wechseln können.

    • Umfassende Deutschförderung und Deutschförderklassen mit einer laufenden wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung. Basierend auf dieser umgehend durchzuführenden vergleichenden, kohortenspezifischen Evaluierung werden allfällig notwendige Maßnahmen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung beschlossen (z.B. Einsatz von Deutschförderstunden, Gruppengrößen).

    • Intensivierung der Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen und Weiterentwicklung der Deutschfördermaßnahmen im Schulbereich (z.B. DaZ-Ausbildung in der Elementarpädagogik, Entwicklung eines curricularen Konzepts einer durchgängigen Sprachbildung)

    • Verpflichtende Förderstunden auch nach Wechsel in den ordentlichen Status sicherstellen

    • Schulstandorte haben bei der konkreten Umsetzung der Deutschförderklassen und darüber hinausgehender Deutschförderung die notwendige Gestaltungsfreiheit (Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung, flexiblere Stundenplaneinteilung).

  • Aus- und Weiterbildungsoffensive für Pädagoginnen und Pädagogen durch einen bedarfsgerechten Ausbau des DaF-/DaZ-Studiums

  • Verankerung verpflichtender DaZ-Module für alle Studierenden in der PädagogInnenbildung NEU

  • Sprachlernen durch Beziehung: Einsatz von sprachstimulierenden Techniken im pädagogischen Alltag stärken.

  • Aktive Information über den bestehenden Erstsprachenunterricht im Zuge der Schuleinschreibung und stärkere Einbeziehung der Sprachlehrkräfte in den Stammlehrkörper

Starke Schulen brauchen gute Organisation, bedarfsgerechte Ressourcen und moderne Lehr- und Lerninhalte

  • Lehrpläne modernisieren: Ausarbeitung und flächendeckende Einführung von neuen, kompakt und konkret gehaltenen Lehrplänen in der Primar- und Sekundarstufe

    • Fokussierung der neuen Lehrpläne auf Kompetenzvermittlung und klare Unterrichtsziele: Als wesentliche Ziele werden das verbindliche Beherrschen der Grundkompetenzen erachtet, die Förderung der Interessen und (Hoch-)Begabungen und die Berücksichtigung von zeitgemäßen Lehr- und Lerninhalten wie Klimawandel und ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln, sprachliche Bildung, Wirtschaftsbildung und Financial Literacy, politische Bildung inklusive Staatskunde und Medienkompetenz. Dabei steht die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen immer im Mittelpunkt.

    • Überarbeitung der bestehenden Stunden- und Lerntafeln der einzelnen Schulstufen und Schultypen und der im Einsatz stehenden Lehr- und Lernmittel auf Basis der neuen Lehrpläne

    • Schülerinnen und Schüler sollen sich in allen Fächern digitaler Technologie für ihren individuellen Lernfortschritt bedienen können. Dazu sollen facheinschlägige Kompetenzen (z.B. Coding/Programmieren) in die betreffenden Lehrpläne eingearbeitet werden.

    • Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung wird evaluiert (z.B. hinsichtlich umweltpolitischer Bildung). Um den Stellenwert der Politischen Bildung und der Vermittlung der Grundlagen unseres Staates zu erhöhen, wird dies verstärkt im Fach Geschichte/Sozialkunde/Politische Bildung verankert.

  • Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Fortführung der aktiven Erinnerungspolitik im Bildungsbereich: Ein besonderer Schwerpunkt wird der konsequenten und langfristigen Sicherung der Erinnerungsarbeit an die Opfer des Nationalsozialismus sowie der Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in allen Schultypen gewidmet sein. Die Maßnahmen werden evaluiert.

  • Bildungspflicht und Mittlere Reife einführen: Beherrschen der Grundkompetenzen im Bereich Mathematik, Deutsch und Englisch als Grundvoraussetzung für das Beenden der Schullaufbahn

    • Einführung einer Bildungspflicht, wodurch nicht mehr Schulpflichtige erst dann aus dem Bildungssystem aussteigen, wenn sie die Mindeststandards in den Grundkompetenzen erreicht haben (bis maximal zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Dies gilt für alle in Österreich lebenden Jugendlichen.

    • Vor Ende der 9. Schulstufe soll die Mittlere Reife stehen, die ein qualitätsgesichertes Erreichen der nötigen Grundkompetenzen in Mathematik, Deutsch und Englisch bestätigt (über die Verwendung der Bildungsstandards).

    • Eigene Schulungsmodule und Begleitmaßnahmen, angelehnt an die Ausbildungspflicht, sind zu entwickeln.

  • Die Bundesregierung hat eine positive Sicht auf die Konzepte der flexiblen Schuleingangsphase sowie der Mehrstufenklassen und unterstützt die Umsetzung im Rahmen der Schulautonomie.

  • Österreichs Schulbildung digitalisieren

    • Digitale Endgeräte für jeden Schüler/jede Schülerin in der Sekundarstufe I: Schrittweise werden Schülerinnen und Schüler jeweils ab der 5. Schulstufe (AHS, Mittelschule, sonstige Pflichtschulen) mit digitalen Endgeräten ausgestattet. So können diese digitalen Endgeräte im Unterricht sowie außerhalb der Schule – den lokalen und persönlichen Bedürfnissen entsprechend – verwendet werden. Die Vergabe soll an die Qualität schulbezogener Digitalisierungskonzepte gekoppelt werden. Für die digitalen Endgeräte ist ein privater Finanzierungsanteil vorzusehen (sozial abgefedert).

    • Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen als digitale Pilotschulen ausstatten, um für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer optimale Bedingungen zu ermöglichen sowie den pädagogischen Mehrwert neuer Technologien zu testen und zu beforschen

    • Österreichische Bildungscloud installieren: ein zuverlässiger und sicherer Speicher, von dem jeder Lerncontent einfach und schnell ortsunabhängig abrufbar ist (in Verbindung mit und in Anlehnung an die Schulbuchaktion)

    • Serviceportal Digitale Schule entwickeln: Das Serviceportal soll eine vereinfachte Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Aufwän de vereinfachen (bei Gewährleistung datenschutzrechtlicher Standards).

    • Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen: digitale Fachdidaktik in allen Lehramtsstudien verankern sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer

    • Digitale Kompetenzen“ werden als Unterrichtsprinzip verankert

    • Flächendeckende Evaluierung der „Digitalen Grundbildung“

    • Schulinterne Fortbildungen werden ausgebaut, damit die Lehrenden ihre Schülerinnen und Schüler in möglichst kompetenter Weise beim Erwerb von digitalen Kompetenzen begleiten können.

  • Schulen brauchen qualifizierte Quereinsteigerinnen und -einsteiger

    • Erleichterung des (auch zeitweisen) Quereinstiegs in den Beruf der Pädagogin/des Pädagogen speziell auch für neue fächerübergreifende Anforderungen

    • Erarbeitung eines Quereinstiegsmodells – beginnend bei der Elementarpädagogik bis hin zur Sekundstufe II – in Abstimmung mit den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der nötigen pädagogischen Qualifikation

    • Prüfung und Erarbeitung notwendiger dienst- und studienrechtlicher Anpassungen, um Quereinstieg zu ermöglichen und attraktiv zu gestalten (finanzielle Gleichstellung)

    • Schaffung (und Ausbau) spezieller Fortund Weiterbildungsangebote für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an den Hochschulen

    • Parallel dazu bessere Optionen für den (auch zeitweisen) Aus- oder Umstieg aus dem Beruf der Pädagogin/des Pädagogen

    • Gezielte Anwerbung mehrsprachiger Personen für das Pädagogikstudium auch im zweiten Bildungsweg (Kampagne)

Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen

  • Bereitstellung von Supportpersonal: Schulisches Unterstützungspersonal (administrativ und psychosozial) bedarfsgerecht aufstocken, damit sich Pädagoginnen und Pädagogen auf den bestmöglichen Unterricht konzentrieren können

    • Mehr Support durch unterstützendes Personal (z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Assistenz, administratives Personal). Klare Aufgabenteilung und Konsolidierung unterschiedlicher Aufgaben (und Titel) des Unterstützungspersonals

    • Unterstützendes Personal ist dienstrechtlich bei den Bildungsdirektionen anzudocken, soll aber als Teil des pädagogischen Teams an den Schulen agieren. Prüfung einer Verwaltungsvereinfachung durch Anstellung des neuen Supportpersonals bei einer Personalagentur des Bundes

    • Langfristige Absicherung der Finanzierung über den FAG und gesetzliche Vorgaben über den Bund

    • Studierende an pädagogischen Hochschulen sollen mehr Praxis an Schulen sammeln wie z.B. in der Nachmittags- und Ferienbetreuung und dadurch zusätzliche Unterstützung in ihrem Fachgebiet gewährleisten

    • Mobilisierung und Umschulung von zusätzlichem Personal soll in Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften (AMS, Arbeitsstiftungen) geschehen

    • Schulleiterinnen und Schulleiter als Führungskräfte weiterentwickeln (Personalverantwortung, Umsetzung Bildungsziele, Unterstützung durch Supportpersonal)

  • Schulen mit besonderen Herausforderungen stützen – Pilotprogramm an 100 ausgewählten Schulen in ganz Österreich umsetzen, die anhand eines zu entwickelnden Chancen- und Entwicklungsindex grundsätzlich infrage kommen:

    • Ursachenanalyse am Standort unter Einbeziehung aller Schulpartner; betroffene Schulen müssen ihre spezifischen Herausforderungen, Lösungsvorschläge, finanziellen Erfordernisse und angestrebten Bildungserfolge darstellen

    • Zusätzliche Ressourcen (Personal, Finanzierung) werden anhand klarer Kriterien an die ausgewählten Schulen vergeben, aufbauend auf einem individuellen Schulentwicklungsplan mit maßgeschneiderter Unterstützung

    • Autonome Umsetzung durch die Schulleitung, Begleitung durch Bildungsdirektion sowie wissenschaftliche Analyse

    • Prüfung einer bedarfsorientierten Mittelzuteilung auf Basis der Ergebnisse des Pilotprogramms

  • Inklusion und Förderung: alle Kinder mitnehmen

    • Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen, und qualitativ hochwertige Sonderpädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.

    • Umgehende externe Evaluation der Vergabepraxis von SPF-Bescheiden, damit die Zuteilung der Ressourcen dem tatsächlichen Bedarf entspricht

    • Weiterentwicklung der Qualität pädagogischer Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und barrierefreier Bildungswege

    • Sicherstellung organisatorischer, personeller und räumlicher Voraussetzungen für diversitätsorientierten Unterricht in der gesamten Bildungskette

    • Evaluierung und entsprechende Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung

    • Öffnung der Position der Schulleitung an allgemeinen Pflichtschulen für Sonderpädagoginnen und -pädagogen

  • Mehr Ferienbetreuung und Sommerunterricht für jene, die es brauchen, um Eltern zu entlasten

    • Mehr Förderstunden für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag (unter Nutzung des bestehenden Systems der verpflichtenden Förderstunden)

    • Ausarbeitung eines Konzepts als Angebot für die Gemeinden zur verstärkten Einbeziehung der Eltern in die Sprachförderung (aktive Elternarbeit, „Mama lernt Deutsch“)

    • Fachliche und pädagogische Konzeption von speziellen Ferienangeboten sowie österreichweit einheitliche Angebotsumsetzung (z.B. Schwerpunktkurse, Praxiswochen, Unternehmenswochen, Sprach-, Sport- und Kulturangebote etc.) mit sozial gestaffelten Beiträgen (in Zusammenarbeit mit den Ländern)

    • Schaffung eines schulpraktischen Moduls für Lehramtsstudierende in den Ferienmonaten mit Anrechnungsmöglichkeit auf das Studium

    • Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer auf freiwilliger Basis sowie Erarbeitung eines Jahresarbeitszeitmodells für Erzieherinnen und Erzieher zur Ermöglichung der Ferienbetreuung

Schulorganisation verbessern

  • Größtmögliche Bündelung der Bildungsagenden des Bundes (von der Elementarpädagogik bis zur Hochschule sowie Teilen der Erwachsenenbildung) im Bildungsministerium

  • Evaluierung der Bildungsdirektionen hinsichtlich interner und externer Kommunikation und Verwaltung (Effizienz, Personalbedarf)

    • Schülerverwaltungsprogramme des Bundes weiterführen und weiterentwickeln, um Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Abfragen zu vereinfachen

    • Entwicklung einer integrierten EDV-Lösung in der Verwaltung

    • Reduktion der Zahl von Rundschreiben und Erlässen zugunsten eines konsolidierten, webbasierten Informationsmanagements

    • Berufliche E-Mailadressen für das gesamte Personal der Bildungsdirektionen bereitstellen und nutzen

  • Transparente Personalsteuerung – gemeinsam mit den Bundesländern: Umsetzung eines einheitlichen Systems zur Sicherstellung des effektiven Einsatzes von Pädagoginnen und Pädagogen österreichweit

  • Zügiger Schuljahresbeginn

    • Etablierung eines rechtlich abgesicherten, verbindlichen und österreichweit einheitlichen Systems der An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern an den Schulen sowie Vereinheitlichung der Stichtage und Schuleinschreibungstermine, um einen zügigen Schulstart zu gewährleisten

    • Einführung eines Bonus-Systems für Schulen, die die Nachprüfungen vollständig in der letzten Ferienwoche durchführen

  • Etablierung eines gesamtheitlichen Bildungsmonitorings durch Zusammenführung relevanter Datenquellen, um wichtige bildungspolitische Analysen durchführen zu können, unter Wahrung sämtlicher datenschutzrechtlicher Standards

    • Verstärkte Zusammenarbeit mit Statistik Austria und weiteren relevanten Stakeholdern, um Synergien zu nutzen und rasche Informations- und Austauschprozesse sicherzustellen

  • Entwicklung einer wertschätzenden, konstruktiven, transparenten Feedbackkultur („360-Grad Feedback“) zur Qualitätssteigerung des Unterrichts und zur Verbesserung der Beziehungen sowie verpflichtende schulinterne Evaluierung an jedem Standort

  • Die Schulen baulich modernisieren – neuer Schulentwicklungsplan unter Berücksichtigung pädagogischer Ziele: klimagerechte ökologische Standards im Schulbau, bei Sanierungen und Neubauten in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden, wie dies im Pflichtschulbau umgesetzt werden kann

  • Klare Regeln für das Zusammenspiel Schule und Unternehmen: Einrichtung einer Servicestelle, die bei Fragen zum Thema Schulen und Unternehmen beratend zur Seite steht (z.B. bzgl. Berufsinformation durch Unternehmen)

  • Prüfung der Einrichtung von Fonds für Schulveranstaltungen bei den Bildungsdirektionen. Damit soll benachteiligten Standorten geholfen werden, die Kosten für Schulveranstaltungen (Workshops, Ausflüge etc.) abzudecken – eventuell gespeist durch regionale Unternehmen.

  • Innovationsstiftung für Bildung: Entbürokratisierung der Innovationsstiftung für Bildung und attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Ziel, private Mittel für die Bildung zu erschließen

  • Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

  • Überprüfung des Leistungsprofils und Weiterentwicklung des OeAD zur Agentur für Bildungsinnovation und internationale Mobilität

  • Schulen und Lehrende bei der Gewaltprävention unterstützen

    • Friedenspädagogisches Training und Deeskalationstraining für Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen der Aus- bzw. Fort- und Weiterbildung einführen

    • Schnellere und treffsichere Entscheidungsfindung bei Vorfällen an Schulstandorten durch bessere rechtliche Handhabe ermöglichen (qualitative Bewertung bei der Schule und Aufsicht, formale Bewertung bei Bildungsdirektionen – rechtliche Abwicklung, raschere Handlungsmöglichkeiten betreffend Suspendierung und Ausschluss für nicht Schulpflichtige)

    • Entwicklung eines pädagogischen Betreuungskonzepts für den Umgang mit gewaltbereiten Schülerinnen und Schülern (z.B. „Cool-down“-Phase, „Time-out“-Phasen, psychosoziale Unterstützung)

  • Ausbau ganztägiger Schulen: bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern. Ein unverschränktes bzw. verschränktes Angebot soll auch in jenen Regionen zur Verfügung stehen, in denen es dieses bisher nicht gibt.

  • Qualitätskriterien für externe Angebote an Schulen

    • Rasche Fertigstellung des bundesweiten Kriterienkatalogs für alle extern hinzugeholten Fachkräfte und Vereine

    • Spezieller Fokus auf geschlechtersensible Mädchen- und Burschenarbeit, auch mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche aus patriarchalen Milieus zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern

    • Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Sicherung einer weltanschaulich neutralen, wissenschaftsbasierten Sexualpädagogik und die Entwicklung eines Akkreditierungsverfahrens für Vereine bzw. Personen, die sexualpädagogische Workshops an Schulen anbieten wollen

    • Regeln zur Anwesenheit der Pädagoginnen und Pädagogen sind zu definieren. Die qualitativ hochstehende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Sexualpädagogik für die Primarstufe sowie die Sekundarstufe (im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde) soll sichergestellt werden.

  • Den bekenntnisorientierten Religionsunterricht beibehalten und den Ethikunterricht für all jene sicherstellen, die keinen Religionsunterricht besuchen (oder ohne Bekenntnis sind)

  • Entwicklung eines Lehramtsstudiums „Ethik“ mit Anrechenbarkeit von bestehenden Aus- und Fortbildungen (Religionspädagogik und Lehrgänge)

  • Schulische Profilierung und Individualisierung – eine weitere Modularisierung der Oberstufe prüfen und in Absprache mit Betroffenen und Interessenvertretungen pilotieren und ausbauen. Auf Basis der 2019 abgeschlossenen Evaluierung muss zeitnah entschieden werden, ob die NOST (Neue Oberstufe) in ihrem vorgeschlagenen System umgesetzt wird oder es zu einer Reform im Sinne einer echten Modularisierung kommt. Insbesondere ist den Ergebnissen einer Evaluierung der bestehenden „Nicht-genügend-Regelung“ Rechnung zu tragen.

  • Überprüfung und Weiterentwicklung der Standardisierten Reife- und Diplomprüfung („Zentralmatura“); Verbesserung der Modalitäten und Bedingungen, verstärkte Individualisierung und Förderung von Interessen und Begabungen unter Berücksichtigung des differenzierten Schulsystems und seiner Schwerpunkte

  • Ausweitung von Bewegung und Sport im Rahmen des schulischen Unterrichts

    • Tägliche Bewegungseinheit soll realisiert werden (z.B. mit Sportvereinen).

    • Prüfung der ganzjährigen Öffnung der Schulinfrastruktur für Sportvereine und Organisationen sowie Öffnung der Infrastruktur von Sportvereinen, Organisationen oder Ländern und Gemeinden für die Schulen (wo immer logistisch möglich)

  • Musikschulen und Musikpädagoginnen und -pädagogen

    • Erstellen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Musikschullehrerinnen und -lehrern an öffentlichen Schulen und gegenseitige Anerkennung von Fächern (Schaffung von Wahlpflichtfächern)

    • Schaffung der Rahmenbedingungen in ganztägigen Schulformen (Übungseinheiten, zeitliche Freiräume für den Unterrichtsbesuch in Musikschulen, Konservatorien etc.)

    • Besondere Rücksicht auf Begabtenförderung (insbesondere Schnittstellen mit Musikschulen, Kunstuniversitäten u.a.)

  • Ausbildung von MINT-Fachkräften ausbauen

    • Erstellung einer MINT-Bedarfslandkarte in Zusammenarbeit mit den regionalen Stakeholdern und darauf aufbauend eine bedarfsgerechte Erhöhung der derzeitigen Ausbildungsplätze im höher qualifizierten MINT-Bereich

    • Reform des Mathematik-Unterrichts unter Berücksichtigung international anerkannter Beispiele und bereits bestehender Programme in Österreich. Mathematik soll auch ohne digitale Rechenhilfen beherrscht werden.

    • Prüfung der Entwicklung einer Cyber-HTL-Fachrichtung und IT-HTL mit Schwerpunkt auf Cyber Security

  • Auslandserfahrung und europäische Vernetzung fördern: Stärkere Nutzung von Erasmus+

  • Auslandsschulen evaluieren und weiterentwickeln: Österreichische Auslandsschulen sind eine Visitenkarte des Landes. Die Entsendungsprogramme für österreichische Lehrkräfte, die Unterrichtsqualität und die Führung dieser Schulen sollen von externer Seite evaluiert und weiterentwickelt werden.

  • Klare Qualitätsstandards für alle Bildungseinrichtungen (inkl. private)

    • Neues Errichtungsverfahren von Privatschulen und gesetzliche Ausgestaltung von verpflichtenden Mindeststandards (z.B. Finanzplan, Bekenntnis zu den im österreichischen Rechtssystem verankerten Werten, persönliche Eignung und Qualifikation der Unterrichtenden etc.) sowie Einführung eines bildungspolitischen Vorbehalts insbesondere für Statutschulen. Dies gilt ebenso für die Errichtung und Genehmigung privater Schülerheime.

    • Regelmäßige Kontrollen und Ausweitung der Kontrollkompetenzen der Schulaufsicht auf bestimmte, derzeit nicht erfasste Bildungseinrichtungen (z.B. private Schülerheime)

    • Konsequente Schließung der Einrichtungen bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

    • Weltanschauungen, die in Widerspruch zu unseren demokratischen Werten und unserer liberalen Grundordnung stehen, dürfen in Schulen nicht verbreitet werden. Präventive Maßnahmen im Bildungsbereich, die das Abdriften von Kindern und Jugendlichen in radikale Milieus möglichst früh verhindern, sind auszubauen.

    • Mehr Transparenz und verstärkte Kontrollen in Bildungseinrichtungen (insbesondere islamischen) wie Kindergärten, Privatschulen, Schülerheimen, auch zur Verhinderung von ausländischen Einflüssen an Bildungsorten jeder Art insbesondere zum Schutz von Frauen und Mädchen

    • Prüfung von Möglichkeiten, den Anteil von Kindern mit Förderbedarf an Privatschulen zu erhöhen

  • Qualitätsvolles Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen; der Anteil regionaler, saisonaler und biologischer Lebensmittel in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen ist zu steigern, der Bio-Anteil zu erhöhen.

  • Stärkung von freiwilligen, hochqualitativen Mentoring-Programmen an Schulen und Kindergärten – mit dem Ziel der Stärkung von Integration, positiven Bildungswegen und gesellschaftlichem Zusammenhalt

  • Begabungen und Kreativität fördern: Das Erkennen und Fördern von speziellen Begabungen werden im Rahmen der neuen Lehrpläne als verbindliches Bildungsziel festgelegt und als Bestandteil der Lehreraus- und Weiterbildung verankert.

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrende – neue Inhalte und mehr Verbindlichkeit: Verbindlichere Teilnahme der Lehrkräfte an Fort- und Weiterbildungsangeboten sicherstellen. Etablierung einer neuen Steuerungslogik der Fort- und Weiterbildung (z.B. Personalentwicklung am Schulstandort). Qualitätssicherung der Fort- und Weiterbildung vor allem in Bezug auf die Vortragenden

  • Bildungswegentscheidung unterstützen durch individualisierte Kompetenzfeststellung: Die Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn soll nicht mehr nur von einer Leistungsfeststellung (Schulnachricht der 4. Schulstufe) abhängig gemacht werden, sondern auf Basis der Ergebnisse einer individualisierten Kompetenzfeststellung in der 3. Schulstufe, des Jahreszeugnisses der 3. Klasse und der Schulnachricht der 4. Klasse getroffen werden.

  • Berufs- und Bildungsberatung für Jugendliche verbessern und österreichweite Talentechecks als Teil des Unterrichts für alle 14-Jährigen in unterschiedlichen Schulformen mit begleitender Beratung für Eltern einführen, unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards und Klärung der Datenrechte

Stärkung der dualen Ausbildung

  • Mehr Unterstützung bei der Ausbildungswahl und qualitätsvolle Ausbildungsplätze

    • Alle Jugendlichen sollen bei der Suche nach einem qualitätsvollen Ausbildungsplatz unterstützt werden. Der Bildungs- und Berufsorientierung ist bereits in der Schule mehr Bedeutung beizumessen. Jugendliche sollen dort frühzeitig über die Vielfalt der Berufsmöglichkeiten infor miert werden.

    • Weiterführung einer gezielten Aufwertung der 9. Schulstufe, berufsbildenden mittleren Schulen und der dualen Ausbildung durch eine Reform der Lehrpläne, durch stärkere Einbindung von Berufsorientierung sowie durch breitere Berufsausbildungen (im Zuge der Bildungspflicht)

    • Prüfung unterschiedlicher Modelle zur Aufwertung der 9. Schulstufe, z.B. eines „Berufsbildungscampus“, um in Modulen die Vermittlung von mehr Allgemeinbildung sicherzustellen oder Modularisierung der 9. Schulstufe (AHS, BHS, Polytechnische Schule) oder Einführung des ersten Lehrjahres in die PTS – in Zusammenarbeit mit den bestehenden Berufsschulen

    • Beste Qualität in der Ausbildung durch Qualitätssicherung und Ausbildungsfortschrittskontrolle: Ausweitung von Anreizmodellen zur Förderung von Lehrlingsausbildung in Betrieben. „Blum-Bonus Neu“ zur Förderung betrieblicher Lehrstellen mit inkludierter Qualitätssicherung prüfen. Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe (speziell Gewerbe/Handwerk)

    • Eine Steigerung der Qualität in der Lehre wird angestrebt. Dafür wird das bestehende System hinsichtlich Qualitätssicherung überprüft und bedarfsorientiert ergänzt (unabhängige Qualitätskontrollen, Weiterbildung der Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Absicherung des Lehrlingscoachings).

    • Qualitative Weiterentwicklung und Attraktivierung der „Lehre mit Reifeprüfung“ und die Erhöhung der Zahl von Absolventinnen und Absolventen

    • Lehre nach Matura verstärkt ermöglichen und fördern (z.B. Duale Akademie in Oberösterreich)

    • Durchlässigkeit zwischen Allgemeinbildung und Berufsausbildung sowie Studienberechtigung durch Berufspraxis sicherstellen

    • Prüfung einer Modularisierung der Berufsausbildung mit Erweiterungsmöglichkeiten auch nach der Lehre

    • Prüfung einer Bildungsprämie für Unternehmen, die in die effektive Weiterbildung ihrer Lehrlinge sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren

    • Gezielte Anwerbung von Betrieben mit Zukunftstechnologien (z.B. „Green Jobs“) als Ausbildungspartner für das Programm „Duale Akademie“

    • Begleitende Studien über Ausbildungsverläufe und Ausbildungserfolge (z.B. Ursachen für Lehrabbrüche, negative Abschlussprüfungsergebnisse und Fortschrittskontrolle)

  • Berufsbildung aufwerten und Berufsausbildungsgesetz modernisieren

    • Überarbeitung der mehr als 200 bestehenden Lehrberufe, mit Hinblick auf digitale Inhalte, MINT sowie regionale und ökologische Schwerpunkte

    • Verpflichtende Evaluierung und Modernisierung aller Lehrberufe alle fünf Jahre

    • Lenkungsmaßnahmen erarbeiten, um mehr Frauen in technische Lehrberufe zu bringen

    • Möglichkeit zur „Flexi-Lehre“ für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sowie betreuende Angehörige prüfen

  • Gesetzliche Grundlage für höhere Berufsbildung schaffen: Die Berufsbildung soll parallel zur höheren Allgemeinbildung ausgebaut werden bzw. Lehrlingsausbildung bei tertiären Studien besser angerechnet werden können.

    • Meister aufwerten: Erlass der Meisterprüfungsgebühren prüfen, Meisterprüfungsordnung modernisieren, eintragungsfähigen Titel für offizielle Dokumente schaffen. Schaffung eines Qualifikationspfades bis NQR 7 („Master Professional“)

Lebensbegleitendes Lernen: Gute Bildungsangebote für Erwachsene

  • Lebensbegleitendes Lernen im Bildungssystem stärken

    • Zeitgemäße Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung als Teil des Bildungssystems zu sehen

    • Stärkere strategische Ausrichtung und gesamthafte Steuerung der Erwachsenenbildung in Österreich – Evaluierung der Bildungsangebote, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Entwicklung eines Anforderungskatalogs (z.B. Lernunterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung)

    • Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarungen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen (inkl. möglicher Valorisierungen)

  • „LLL:2020 – Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich“ in einem partizipativen Prozess weiterentwickeln

  • Umsetzung der Validierungsstrategie mit der nicht-formale und informell erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anerkannt werden, die abseits des formalen Bildungssystems (Arbeitsplatz, Freizeit, Ehrenamt) erworben worden sind

  • Bibliotheksentwicklungskonzept nach internationalen Best-Practice-Beispielen, in dem der öffentliche Auftrag an die Bibliotheken formuliert wird unter Einbeziehung der Länder, Gemeinden und Trägerorganisationen

  • Weiterentwicklung der Initiative Erwachsenenbildung (Basisbildung, Nachholen des Pflichtschulabschlusses)

  • Sicherstellung bestehender nationaler Mittel für Bildungsmaßnahmen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von ESF-Fördermitteln