Steuerreform & Entlastung

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Steuern und Abgaben sind die wichtigsten Einkommensquellen des Staates, mit denen öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur und Transferleistungen finanziert werden. Darüber hinaus sind Steuern auch ein wichtiger Lenkmechanismus, um individuelles Verhalten mit den Interessen des Allgemeinwohls in bestmöglichen Einklang zu bringen. Österreich ist hierbei in vielerlei Hinsicht ein Vorreiter. Gleichzeitig ist Österreich im internationalen Vergleich ein Land mit einer hohen Abgabenquote, dessen Steuersystem in den vergangenen Jahrzehnten durch viele Teilreformen komplexer geworden ist.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, im Zuge einer geplanten Steuerstrukturreform die Menschen in Österreich spürbar zu entlasten und unser Steuersystem zu vereinfachen. Dabei geht es besonders darum, dass Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen am Ende des Monats wieder mehr zum Leben haben und sich Eigentum schaffen können. Bei der bevorstehenden Reform steht neben dieser Entlastung besonders die ökologischsoziale Umsteuerung im Vordergrund – ökologisch-nachhaltiges Verhalten soll künftig stärker attraktiviert werden, während es bei ökologisch-schädlichem Verhalten einer stärkeren Kostenwahrheit bedarf (unter Rücksicht auf die soziale Verträglichkeit bzw. die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft).

Die Bundesregierung ändert die Steuerund Abgabenstruktur. Ziele sind: eine Entlastung der Menschen, eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40%, eine ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.

Steuerentlastung

Der Bundesregierung ist die Entlastung der Menschen in Österreich ein zentrales Anliegen. Dabei ist es besonders wichtig, dass diese Entlastung bei allen spürbar ankommt – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie bei Pensionistinnen und Pensionisten, Selbständigen sowie Land- und Forstwirten. Sie alle sollen künftig mehr Netto vom Brutto erhalten.

Darüber hinaus ist die Entlastung der heimischen Wirtschaft ein wichtiger Schritt, um Österreich im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren. Die Bundesregierung berücksichtigt dabei den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die langfristige Finanzierung des Sozialstaats. Dafür braucht es ein breites Set an Maßnahmen, das Steuern senkt, Investitionen fördert und Unternehmen auch verstärkt die Möglichkeit bietet, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen.

Ein wichtiges Ziel der geplanten Entlastungen wird es auch sein, die soziale Absicherung unserer Landwirtschaft zu stärken. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern arbeiten oft unter schweren Bedingungen (z.B. vermehrte Ernteausfälle durch Dürre) und wir wollen besonders landwirtschaftliche Familienbetriebe entlasten, um sie in ihrer wichtigen Arbeit weiter zu unterstützen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Entlastungsmaßnahmen umgesetzt:

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Entlastung der Menschen in Österreich. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pensionisten, Selbständige sowie Land- und Forstwirte insbesondere mit geringen und mittleren Einkommen spürbar zu entlasten, sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert werden: von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%

  • Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro

  • KöSt-Entlastung auf 21%

  • KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

  • Analog der Begünstigung für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens soll alternativ auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Belegschaft am Gewinn zu beteiligen. - Sicherstellung der sozialen Absicherung für die Landwirtschaft (Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro, Absenkung fiktives Ausgedinge auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau)

  • 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft

  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler

Ökosoziale Steuerreform

Die Bekämpfung der Klimakrise ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Um diese Aufgabe erfolgreich zu bewerkstelligen, ist ein Gesamtpaket an Klimamaßnahmen zu setzen.

Bei diesem Gesamtpaket legt die Bundesre gierung ein besonderes Augenmerk auf die soziale Verträglichkeit, berücksichtigt regionale Unterschiede und die Wettbewerbsfä higkeit des Standorts Österreich.

Neben Forschung und Innovationsförderung, gezielten Investitionen und ordnungspoliti schen Maßnahmen, ist das Steuersystem ein wirksamer Hebel, um die Dekarbonisierung voranzutreiben und Natur und Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen nachhaltig zu erhalten. Die Herstellung von Kos tenwahrheit bei den CO2-Emissionen ist dafür erforderlich.

Die Bundesregierung treibt eine ambitionierte und fortschrittsorientierte Klima- und Energiepolitik in Europa und der Welt voran (siehe Kapitel Klima & Energie). Die bisher auf europäischer Ebene gesetzten Maßnahmen bleiben hinter dem zurück, was für die Erfüllung des Klimavertrags von Paris nötig wäre. Auch in jenen Bereichen, für die die nationale Klimaschutzpolitik verantwortlich ist, wie z.B. Verkehr und Gebäude, gibt es deutlichen Handlungsbedarf. Angesichts drohender Strafzahlungen bei Nichterreichung unserer Klimaziele ist eine ambitionierte Reduktion nationaler Treibhausgasemissionen auch aus finanzieller Sicht sinnvoll.

Daher wird die Bundesregierung – um ihrer angestrebten Rolle als Klimaschutzvorreiter in Europa gerecht zu werden – nationale Maßnahmen vorbereiten und setzen.

Die Schaffung von Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen geht Hand in Hand mit der Schaffung von Wahlmöglichkeiten, einer sozialen Abfederung, der Berücksichtigung von regionalen Unterschieden und der Schaffung von Umstiegsmöglichkeiten für Unternehmen.

Die Bundesregierung wird daher in Etappen eine Steuerreform auf den Weg bringen, die die Menschen in Österreich entlastet und parallel ökologische Kostenwahrheit im Steuersystem herstellt.

Dazu werden in einem ersten Schritt die oben skizzierten Entlastungsmaßnahmen und in Verbindung folgende steuerlich-ökologische Maßnahmen gesetzt:

  • Flugticketabgabe (deutliche Erhöhung Kurzstrecke, Erhöhung Mittelstrecke, Senkung Langstrecke, Anti-Dumping Regelung): Einheitliche Regelung von 12 € pro Flugticket

  • NoVA ökologisieren (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung)

  • Entschlossener Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland: Diese stellen eine massive Belastung der österreichischen Bevölkerung dar. Tanktourismus belastet die österreichische CO2 Bilanz. Die Bundesregierung wird alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmensowie nationale Maßnahmen setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren

  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (z.B. durch stärkere Spreizung nach Euroklassen)

  • Ökologisierung Dienstwagenprivileg neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen)

  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales

Mit dem zweiten Schritt dieser ökosozialen Steuerreform sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden. Dieser Schritt erfolgt 2022. Dazu setzt die Bundesregierung unverzüglich eine „Task Force ökosoziale Steuerreform“ unter der gemeinsamen Leitung des für Klimaschutz zuständigen Ministeriums und des BMF ein. Der von der Task Force zu erarbeitende Umsetzungsfahrplan orientiert sich an folgenden Punkten:

  • Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen in den Sektoren, die nicht dem EU ETS unterworfen sind, z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem

  • Ermittlung der volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Emissionen als Referenzwert für Kostenwahrheit

  • Erarbeitung eines Implementierungspfades inklusive konkreter Maßnahmen zur Herstellung von Kostenwahrheit für CO2-Emissionen, die klare Lenkungseffekte haben, Planbarkeit sicherstellen, und die Erreichung der Pariser Klimaziele ermöglichen.

  • Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhan dener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes.

  • Schaffung von Wahlmöglichkeiten und Anreizen für den Umstieg für Unternehmen und Private

Die Task Force berücksichtigt europäische Entwicklungen und jene in den Nachbarländern, bei der Entwicklung der geplanten nationalen Maßnahmen. Nationale Maßnahmen sind dabei so auf Instrumente auf der europäischen Ebene abzustimmen, dass durch Anrechenbarkeit Doppelbepreisungen ausgeschlossen sind.

Angesichts der Herausforderungen, vor der unsere Gesellschaft steht, müssen wir über Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten. Die Bundesregierung lädt daher alle Parlamentsparteien zur Mitarbeit ein, sodass die österreichische Klimapolitik und Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuer- und Wirtschaftssystems von einem breiten nationalen Konsens getragen werden.

Sonstige steuerliche Maßnahmen

  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

  • Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion

  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel

  • Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen (z.B. Radfahren, Elektroräder)

  • Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer: Die Tabaksteuer für Zigaretten, Feinschnitttabake und Tabak zum Erhitzen soll umstrukturiert bzw. angepasst werden, um auf diese Art und Weise eine nachhaltige Besteuerung dieser Tabakwaren und die wirtschaftliche Existenz der Tabaktrafikantinnen und - trafikanten sicherzustellen. Durch Änderungen im Tabakmonopolgesetz sollen Maßnahmen getroffen werden, welche den Zielsetzungen des Tabakmonopols und der langfristigen Absicherung der Einnahmen der Tabaktrafikantinnen und -trafikanten dienen.

Steuerstrukturreform – das Steuersystem vereinfachen

  • Nach der Regierungsbildung wird eine Arbeitsgruppe im BMF mit der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes beginnen, damit das Steuerrecht einfacher und fairer wird. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rechts- und Planungssicherheit und die Ökologisierung des Steuersystems gelegt werden.

  • Personengesellschaften: Es sollen die Besteuerung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) und das Feststellungsverfahren attraktiviert, vereinfacht und modernisiert werden.

  • Zusammenlegung von Einkunftsarten: Zur Vereinfachung sollen die selbständigen Einkünfte und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart zusammengefasst werden.

  • Abzugsfähige Privatausgaben: Um eine bessere Systematik und Übersicht zu erreichen, sollen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengeführt und vereinfacht werden.

  • Die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs wird im Rahmen der Neukodifizierung unangetastet bleiben.

  • Kalte Progression: Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte

Einsatz auf internationaler Ebene

  • Einsatz für CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene: Es braucht weltweit mehr klima- und umweltpolitische Gerechtigkeit. Für Importe in den europäischen Binnenmarkt aus Drittstaaten, die den nötigen Standards im Klima- und Umweltschutz nicht entsprechen, sollten – in Abstimmung mit der Welthandelsorganisation (WTO) – CO2-Zölle eingeführt werden.

  • Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. europäischer Ebene: Die Bundesregierung strebt eine verursachergerechte Besteuerung von Kraftstoffen im Flugverkehr und in der Schifffahrt an. Dafür ist international bzw. europäisch akkordiertes Handeln nötig.

  • Einführung und Fortführung der Initiative zur Financial Transaction Tax (FTT) auf EU-Ebene und zielgerecht umsetzen: Die Bundesregierung steht zu dem Ziel, hochspekulative Finanzprodukte, vor allem sogenannte Derivate und „high-frequency trading“-Aktivitäten, stärker zu besteuern. Der momentane Vorschlag der FTT-Gruppe wird diesem Anspruch aber nicht gerecht, sondern benachteiligt heimische Unternehmen am internationalen Kapitalmarkt. Österreich wird sich auf EU-Ebene für die Umsetzung einer zielgerechten FTT einsetzen.

Entlastung der Wirtschaft

  • Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer prüfen, um besonders KMUs zu entlasten

  • Abschaffung der Schaumweinsteuer

  • Prüfung der Entbürokratisierung bzw. Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung

  • Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform überprüft werden, z.B. steuerliche Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich angleichen.

  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

Vereinfachung und moderne Services

  • Ausbau des Steuerombudsdienstes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. Beschwerdewesen im Zusammenhang mit Verfahrensdauern und inhaltliche Meinungsverschiedenheiten)

  • Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.

  • Prüfung von Verfahrensbeschleunigungen bzw. Prozessoptimierungen (z.B. Analyse des Beschwerdevorentscheidungsverfahrens, schnellere Verfahren beim Bundesfinanzgericht, Möglichkeit zur Schließung des Ermittlungsverfahrens)

  • Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

  • Reduktion der (Einzel-)Meldepflicht für Unternehmen durch automatisierte Übermittlung von meldepflichtigen Daten von der Sozialversicherung an die Statistik Austria und das Bundesministerium für Finanzen unter Wahrung des Datenschutzes

  • Die Prüfungszuständigkeit für Privatstiftungen soll bei der Großbetriebsprüfung angesiedelt werden.

  • Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

  • Schaffung einer automatisierten Vorprüfung mit vorgelagerten Kontrollalgorithmen für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, um im Rahmen der Selbstveranlagung das Verfahren zu beschleunigen

  • Neue digitale Angebote der Finanzverwaltung: z.B. Apps für Terminerinnerungen oder mobile Zahlungsmöglichkeiten, Einziehungsauftrag für Abgabenschulden

  • Weitere Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung (strukturelle Reform) unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Digitalisierung (effizientere elektronische Abwicklung)

  • Digitaler Datenaustausch auf Basis international anerkannter Standards: Für Unternehmen (insbesondere KMU) wird die technische Möglichkeit zur Übermittlung der Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfung geschaffen (auf freiwilliger Basis und unter Wahrung des Datenschutzes).

  • Festhalten an Jahressteuergesetzen (einmal im Jahr) – statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr

  • Evaluierung eines steuerneutralen Rechtsformwechsels von Vereinen zu Genossenschaften