Kunst & Kultur¶
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Für die weltweite Bedeutung Österreichs sind Kunst und Kultur ein wesentlicher Faktor. Ob es Kunst- und Kulturerbe oder zeitgenössische Kunst ist, ob es Volkskultur, Baukultur oder darstellende Kunst ist – Österreich zählt in allen künstlerischen und kulturellen Bereichen zu den Besten. Dabei ist stets zu bedenken, dass künstlerische Positionen einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie etwa Klimawandel oder Integration im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und Problemlösungsstrategien mit zu entwickeln.
Wir wollen die Basis schaffen, damit wir auch in den kommenden Jahrzehnten das internationale Niveau beibehalten und weiter heben. Unser Ziel ist daher, zeitgenössische Kunst und Kultur aus Österreich weltweit zu stärken. Dafür müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die in der Kunst und Kultur Tätigen sowie für die vielfältigen kulturellen Einrichtungen – von der freien Szene bis zu großen Kulturinstitutionen – schaffen. Diese Rahmenbedingungen sollen gleichermaßen Innovation wie Planungssicherheit und soziale Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler ermöglichen. Auch die musisch-kreative-künstlerische Ausbildung und Bildung als wichtiger Faktor einer positiven Persönlichkeitsentwicklung muss weiter forciert werden. Wir brauchen auch in Zukunft herausragende Künstlerinnen und Künstler sowie ein offenes und interessiertes Publikum. Das kreative und künstlerische Schaffen von heute ist das kulturelle Erbe von morgen.
Neben den hellen müssen wir uns als Gesellschaft aber auch mit den dunklen Kapiteln unserer Geschichte auseinandersetzen. Das Gedenkjahr 2020 bietet Gelegenheit für beides. Einerseits feiern wir mit dem 100jährigen Jubiläum der Salzburger Festspiele den beispiellosen Erfolg einer der zentralen Institutionen in der vielfältigen österreichischen Festspiel-, Festival- und Orchesterlandschaft. Gleichzeitig markiert 2020 den 75. Jahrestag der Gründung der Zweiten Republik und damit das Ende des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus. Wir erachten das Gedenkjahr 2020 als Ausgangspunkt für eine neue, umfassende und auf breiter gesellschaftlicher Basis stehende Gedenkkultur sowie geschichtswissenschaftlichen Arbeit in Österreich. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft entsprechend gestalten.
Österreichs Kunst und Kultur stärken und in der Welt noch sichtbarer machen¶
Entwicklung einer Kunst- und Kulturstrategie.
Unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften und mit Partizipation der Kulturinitiativen, Künstlerinnen bzw. Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter soll in einem strukturierten Verfahren eine Kunstund Kulturstrategie entwickelt werden.
Gesetzliche Verankerung des kulturellen Erbes als schützenswertes Gut.
Nachhaltiger Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes – Bekenntnis zur UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und dem Schutz des immateriellen Kulturerbes.
Verbindlichmachung ausgewiesener Objekte und Regionen des UNESCO-Weltkulturerbes im österreichischen Rechtskanon
Das Bundesdenkmalamt weiterentwickeln, seine Unabhängigkeit stärken, an internationale Standards anpassen und die Reform fortsetzen
Stärkung der österreichischen Kultur im Ausland
Enge Abstimmung und Zusammenarbeit der österreichischen Auslandskultur mit dem für Kunst und Kultur verantwortlichen Bundeskanzleramt in den Bereichen Residencies und Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen; Vermittlung von Auftrittsplattformen im Ausland für heimische Künstlerinnen und Künstler
Verstärkte Sichtbarmachung der Kultureinrichtungen Österreichs im Ausland (z.B. Gastspiele, auch im internationalen Austausch)
Unterstützung bei der erfolgreichen Ausrichtung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024
Bundeskunst- und -kultureinrichtungen¶
Bundesmuseen.
Stärkung der Bundesmuseums-Direktorenkonferenz durch gesetzliche Verankerung mit klar definierter Zielsetzung und Geschäftsordnung – mit dem Ziel, die inhaltliche Autonomie der einzelnen Häuser sicherzustellen
Schaffung einer Bundesmuseums-Holding mit klar definierten wirtschaftlichen Aufgaben (z.B. Übertragung des Gebäudemanagements, Ticketing, IT in der Verwaltung, Kollektivvertragsfähigkeit, Stärkung der Digitalisierung, umfassende Barrierefreiheit in Museen und bei Museumswebsites)
Stärkung der Eigentümervertreterverantwortung durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit kompetitiven Anteilen und durch transparente, nach inhaltlichen Kriterien zu erfolgende Kuratoriumsbesetzungen (Frauen-Männer-Quote 50:50)
Digitalisierung der Bestände vervollständigen
Verstärkte Kooperationen zwischen Bundesmuseen, Ländern und Privaten (u.a. ein abgestimmter Kulturkalender und gemeinsame Schwerpunktsetzungen).
Weiterführung und Ausbau Provenienzforschung
Provenienzforschung und Kunstrückgabe sind ein weltweites Erfolgsmodell und sollen jedenfalls aufgrund des Kunstrückgabegesetzes auch in der Stiftung Leopold weitergeführt werden. Die Provenienzforschung sollte jedenfalls auch bei Dauerleihgabenstattfinden.
Ein zusätzlicher Bereich soll für die postkoloniale Provenienzforschung und den Umgang mit human remains etabliert werden.
Die Provenienzforschung sollte in Zukunftim BDA angesiedelt sein.
Die Bundestheater-Holding GmbH weiterentwickeln und Stärkung der Eigentümervertreterverantwortung durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit kompetitiven Anteilen.
Beteiligungscontrolling des Bundes stärker wahrnehmen.
Konjunkturpaket für Kultur- und Gedenkstätten.
Prüfung unterschiedlicher Möglichkeiten, um entsprechende Ressourcen für anstehende Infrastrukturprojekte in den Bundesländern zur Verfügung stellen zu können
Die kulturelle Infrastruktur Österreichs weiter auszubauen und durch gezielte Maßnahmen zu stärken, stellen nachhaltige Investitionen in die Ressourcen Österreichs dar (insbesondere Renovieren und Sanieren).
Volkskundemuseum: Zukunftsweisende Lösung zwischen Bund, Stadt Wien und Trägerverein, um dieses Museum abzusichern und in die Zukunft zu führen
Kulturelles Erbe sichern und weiterentwickeln¶
Österreich als Culture Tech Hub.
Österreich als innovative internationale Plattform für die Verschmelzung von Kunst, Kultur, Technologie und der digitalen Welt etablieren
Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen, um nachhaltig unser kulturelles Erbe von morgen zu schaffen
Die Einrichtung eines Film Preservation Centers umsetzen und Anpassung im Bundesarchivgesetz
Urheber- und Verwertungsrecht im digitalen Raum forcieren und schützen
Digitalisierungsoffensive zum Kulturerbe vorantreiben
Prüfung der Errichtung eines digitalen Foto- und Architekturlabs: Virtuelles interaktives Ausstellungsformat mit Fokus auf nachhaltige Stadt- und Raumplanung (Best Practice)
Baukultur – Umsetzung der Leitlinien
Entwicklung eines Umsetzungsplans der baukulturellen Leitlinien des Bundes.
Stärkung des ländlichen Raums
Prüfung einer neuen Organisationsform des Österreichischen Staatsarchivs in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes
Verantwortung gegenüber den durch Gewalt und illegalen Handel bedrohten Kulturgütern verstärkt wahrnehmen
Zeitgenössische Kunst und Kultur stärken¶
Einführung eines Urhebervertragsrechts.
Ein modernes Urheberrecht beinhaltet ein Vertragsrecht, das unfaire Knebelverträge verhindert und die Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt.
Angemessene Vergütung der Urheberinnen und Urheber mithilfe einer Pauschalabgabe.
Ausdehnung des Katalogs der Ausnahmen für freie Werknutzung (z.B. Remixes, Samples, Collagen), um diese rechtlich unbeschadet zu ermöglichen.
Gestern – heute – morgen: Die richtigen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Österreich stärken¶
Unterstützung durch regelmäßigen Kultur-Dialog bieten, den Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen und deren Interessenvertretungen mit Ministerien- und Ländervertretern beleben.
Möglichkeiten schaffen, um die Drittmittelakquise der Einrichtungen des Bundes unter der Voraussetzung der Teilrechtsfähigkeit zu stärken.
Eigener Fonds für das Bundesdenkmalamt (BDA).
Weiterentwicklung eines strukturellen Anreizmodells für privates finanzielles Engagement (Kriterien definieren; steuerliche Absetzmöglichkeiten prüfen).
Überprüfung steuerlicher Entlastung im Kunst- und Kulturbereich
Die musisch-kreative Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen muss in allen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen weiter forciert werden: für Kunstschaffende und ein Publikum von morgen – und kreative Menschen in einer digitalisierten Welt.
Unterstützung der Entwicklung von Musikschulen zu gesamthaften Kunstschulen (Beispiel Tschechien), um den österreichischen Nachwuchs im Bereich Kunst und Kultur sowie die weltweite Vorreiterrolle der österreichischen Kunst- und Musikuniversitäten zu fördern und eine Verschränkung mit dem Regelschulwesen.
Unsere Kunstuniversitäten gehören zu den besten der Welt – Anpassung in den Studienplänen der Lehramtsstudien und der Instrumental- und Gesangspädagogik und Änderung im Lehrerdienstrecht, um für Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zu schaffen, im Primarbereich zu unterrichten.
Weiterer Ausbau von Förderprogrammen für die Vermittlung von Kunst und Kultur unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Steuerung und Vernetzung.
Position der Kunstvermittlerinnen und -vermittler in den Kulturbetrieben stärken.
Nachwuchsförderung – Start Now.
Schaffung von gemeinschaftlichen Plattformen zwischen Studierenden und Absolventinnen/Absolventen (bis zu 4 Jahre) sowie professionellen Kulturorganisationen/ Universitäten zur Präsentation und Unterstützung von Kooperationen.
Evaluierung bestehender Preise, Stipendien und Wettbewerbe, auf dieser Basis Entwicklung neuer Formate für Preise, Stipendien und Wettbewerbe (z.B. Schaffung eines Thomas-Bernhard-Preises für junge österreichische Nachwuchsautorinnen und -autoren).
Öffentlich-rechtlichen Auftrag im Bereich Kunst und Kultur stärken und klares Profil für ORF III als Kultur- und Kunstsender sowie für Ö1 und FM4 im Bereich des Radios.
Abbilden der österreichischen Pop- und Jazzszene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Weiterentwicklung der sozialen Absicherung der in der Kunst und Kultur Tätigen im Bereich der Pensionsansprüche (Maßnahmen gegen die Altersarmut) und der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung), vergleichbar mit der Selbständigen-Regelung.
Sicherstellung der Dotierung des Künstlersozialversicherungsfonds sowie seine Evaluierung und Weiterentwicklung der Förderkriterien und des Bezieherkreises.
Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden zur Umsetzung der Kulturstrategie „Fairpay“.
Mögliche jährliche Valorisierung der Kunstund Kulturförderungen (u.a. der Personalkosten) in mehrjährigen Verträgen, vergleichbar den Leistungsvereinbarungen.
Entwicklung von speziellen Mentoring-Programmen in der Kunst, speziell für Frauen.
Gleichstellung und Frauenförderung.
Bei der Fördervergabe ist jedenfalls auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten und diese umzusetzen.
Förderungen und Basissubventionen nur bei gleicher Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit.
Schritt für Schritt Reduzierung des Gender-Pay-Gap in Kunst- und Kulturorganisationen.
Förderwesen verbessern und mehr Transparenz.
Förderabwicklung weiter digitalisieren und vereinfachen. Ansuchen und Abwicklung von Förderungen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip, Synergien mit Förderabteilungen in den Bundesländern nutzen.
Transparente Entscheidung und Förderabwicklung.
Besetzung von Beiräten und Jurys (Compliance) ausschließlich nach sachlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage von transparenten Auswahlverfahren. Stärkere Berücksichtigung der Internationalität und Forcierung der Diversität.
Neue Förderschwerpunkte.
Stärkung der inter- und transdisziplinären künstlerisch-wissenschaftlichen Vorhaben.
Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im Bereich der anerkannten Volksgruppen.
Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im Bereich der Integration.
Filmstandort Österreich forcieren: Die bestehenden Filmfördermodelle evaluieren mit dem Ziel, heimisches Filmschaffen in all seinen Varianten und Vertriebsmöglichkeiten gezielt zu stärken.
Bund, Länder, Gemeinden.
Verbesserung der Koordination zwischen Bund/Ländern/Gemeinden im Kunst- und Kulturbereich.
Stärkung der regionalen und lokalen Förderung für Künstlerinnen und Künstler, die freie Szene und Kulturinitiativen, insbesondere mit überregionaler Bedeutung.
Keine Verpflichtung zur „wenn, dann-Förderung“: „Wenn Land, dann…“
Transparente Aufschlüsselung der Zuordnung der Fördermittel nach Bundesländern und Gemeinden in den Kunst- und Kulturberichten.
Flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichen Bibliotheken.
Bekenntnis zur Bedeutung von öffentlichen Bibliotheken.
Entwicklung eines Masterplanes.
Unterstützung der Weiterbildung von (ehrenamtlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Koordinierung der Bibliotheken bei der Anschaffung von Lizenzen.
Erweiterung der Öffnungszeiten (Sonntagsöffnung) der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB).
Verwertungsgesellschaften.
Umfassende Evaluierung der Verwertungsgesellschaften vor allem hinsichtlich wirtschaftlicher Synergien und Transparenz im Interesse der Urheberinnen und Urheber.
Stärkung der Aufsichtsbehörde.
Vereinfachte Verfahren bei Lizenzvergaben.
Kulturpass für Menschen mit finanziellen Engpässen in Anlehnung an das Konzept „Hunger auf Kunst und Kultur“.
Gedenkkultur¶
Entwicklung einer Gedenkstrategie mit dem Ziel, die unterschiedlichen Rechtsträger der österreichischen Gedenkstätten, Sammlungen und Museen zusammenzuführen unter dem Dach des Parlaments und die dauerhafte Finanzierung sicherzustellen
Stärkung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) und Schaffung einer Forschungs- und Dokumentationsstelle für Antisemitismus, für den religiös motivierter politischer Extremismus (politischer Islam) und für den Rassismus im 21. Jahrhundert
Ankauf und Weiterentwicklung der Gedenkstätte KZ Mauthausen-Gusen
Stärkung der Erinnerungskultur für Jugendliche inner- und außerhalb der Schulen