Frauen¶
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Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Sie rückt die Chancengleichheit von Frauen jeden Alters auf allen Ebenen des gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Lebens in den Fokus. Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt oder Angst vor Diskriminierung leben.
Das umfasst die Gleichstellung im Erwerbsleben in Bezug auf gleiche Löhne für gleiche Arbeit, eine bessere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern und die (Alters-) Armut zu reduzieren. Rollenbilder müssen weiter aufgebrochen und der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden. Um Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf und gleiche Chancen zu ermöglichen, werden die Fördermittel im AMS evidenzbasiert und gerecht auf Frauen und Männer verteilt. Kinderbetreuung wird flächendeckend ausgebaut.
Die angelernten Rollen und Rollenverhältnisse von Frauen und Männer müssen aufgegriffen werden. Frauen wie Männer brauchen mehr Gestaltungsfreiraum in ihrem Leben. Anreize für Männer, mehr unbezahlte Arbeit zu übernehmen, in Väterkarenz zu gehen oder den Papamonat in Anspruch zu nehmen, tragen zu einer gerechteren Verteilung von Erwerbs-, Familien-, Pflege- und ehrenamtlichen Arbeit zwischen Männern und Frauen bei. Um die Fortschritte der Gleichberechtigung betrachten zu können, nimmt Österreich an der europaweiten Zeitverwendungserhebung teil.
Immer noch ist eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen. Frauen müssen selbst über ihr Leben und ihren Körper bestimmen können. Im Zuge eines umfassenden Nationalen Aktionsplans Gewaltschutz sollen Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen ausgebaut und Justiz, Polizei und Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren für Gewalt sensibilisiert werden. Um Frauen einen Weg aus gewalttätigen Beziehungen zu ermöglichen, müssen mehr Kapazitäten in Frauenhäusern, Start- und Übergangswohnungen in Kooperation mit den Bundesländern ausgebaut werden. Zusätzlich zum Schutz von betroffenen Frauen bedarf es mehr Gewaltpräventionsprogramme für Gefährder, um Gewalt vorzubeugen.
Gewaltschutz¶
Nationaler Aktionsplan (Sicherstellung der Finanzierung)
Bestmögliche Umsetzung der Istanbul-Konvention
Ausbau der Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen
Sensibilisierung von Justiz, Polizei und Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren
Gewaltpräventionsprogramme für Gefährder
Ausbau der Frauenberatungsstellen
15a-Vereinbarung zu bundeslandübergreifenden Frauenhausplätzen
Verbot von Zwangsheirat, Frauenhandel
15a-Vereinbarung zur Bereitstellung von Start- und Übergangswohnungen
Sensibilisierungskampagne zu Gewalt gegen Frauen und Kinder
Up-Skirting-Verbot
Multiinstitutionelle Einberufung von Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen
Präzisierung der Kriterien im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht
Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen, die den Schutz brauchen
Substanzielle Aufstockung des Frauenbudgets für (vor allem für Gewaltschutz, Frauen- und Familienberatungsstellen sowie Notwohnungen und andere Opferschutz-Maßnahmen)
Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt¶
Chancen für Frauen im ländlichen Raum erhöhen (Stichwort Digitalisierung)
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Einkommensbericht: Interne Informationen an MA zeitgleich mit Legung des Einkommensberichtes in adäquater Form
Handlungsanleitungen für Unternehmen zur Sicherstellung von Equal Pay
Equal-Pay-Siegel (Kriterienkatalog)
40% Frauenquote in jedem einzelnen Aufsichtsrat von Unternehmen in öffentlicher Hand (mehr als 50% Beteiligung): Der Bund geht mit gutem Beispiel für die Privatwirtschaft voran
Prüfung von Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote in börsennotierten Unternehmen
Info-Kampagne/Sensibilisierung: Auswirkungen von Teilzeit auf die soziale Absicherung in Arbeitslosigkeit und Alter, Weiterbildungsmaßnahmen von MA in Teilzeit, Führen in Teilzeit, Teilzeitrechner, Elternteilzeit
Zeitverwendungsstudie: bezahlte vs. unbezahlte Arbeit, Aufteilung Familienarbeit, Familienkosten/Kinderkosten
Studie zu Stadt-/Landflucht
Karenzmanagement: ausführliche Informationen im Vorfeld der Karenz
Ausbau und Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen
Gleichstellung und Selbstbestimmung, Frauengesundheit¶
Forcierung der im NAP Frauengesundheit vorgesehenen Maßnahmen
Umsetzung des VfGH-Urteils G 77/2018
Gleichbehandlungsanwaltschaft stärken und niederschwellige Angebote für Anti-Diskriminierung schaffen
Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen
Entwicklung von speziellen Mentoring-Programmen in der Kunst, speziell für Frauen
Gleichstellung und Frauenförderung
Bei der Fördervergabe ist jedenfalls auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten und diese umzusetzen.
Förderungen und Basissubventionen nur bei gleicher Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche Arbeit
Schritt für Schritt Reduzierung des Gender-Pay-Gap in Kunst- und Kulturorganisationen
Interkulturelle und Gleichbehandlungskompetenzen müssen in allen pädagogischen Ausbildungen als Pflichtlehrveranstaltungen enthalten sein.