Arbeit

Kapitel als PDF (Teil des Originals).

Wir als Bundesregierung werden alles tun, damit ein gutes Leben für alle in unserem Land erhalten bleibt und von Herausforderungen wie der fortschreitenden Digitalisierung und Klimakrise nicht gefährdet wird. Wir werden einen breiten gesellschaftlichen Dialog unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit und dabei vor allem der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits- und Lebensqualität führen.

Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt angesichts dieser Herausforderungen gemeinsam zu denken und für eine sozial verträgliche Bewältigung der Herausforderungen (Just Transition) zu sorgen. Das umfasst, dass Erwerbseinkommen auch vor Armut schützen. Verstärkter Einsatz in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, nachhaltige Qualifikation und berufliche Umorientierung sollen sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Gerade Branchen und Betriebe, bei denen die Digitalisierung oder die Klimakrise eine besondere Rolle spielt, sollen aktiv dabei unterstützt werden, zukunftsfit zu werden.

Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Einige Gruppen konnten davon jedoch weniger profitieren. Genau für jene Gruppen wollen wir gezielte Maßnahmen setzen, dazu zählen Unterstützungsangebote sowie Maßnahmenpakete, um Perspektiven zu geben und den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dabei spielen auch gemeinnützige, sozialökonomische Betriebe und Beschäftigung eine wichtige Rolle.

Ziel ist es, dass Österreich wieder zu einem der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich wird. Zur Attraktivierung der Beschäftigung in Österreich wird eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die positive Beschäftigungsanreize schafft, betriebsnahe Qualifizierung fördert sowie eine passende Vermittlung ermöglicht.

Die neue Bundesregierung wird dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken. Dazu haben wir mit dem System der dualen Ausbildung ausgezeichnete Voraussetzungen. Deshalb wollen wir den Stellenwert der Lehre aufwerten und die Durchlässigkeit zwischen höherer Schul- und Berufsausbildung erhöhen. Es geht dabei auch um die Unterstützung der Lehre als zweiten Bildungsweg und die Förderung von Mädchen in technischen Berufen. Gleichzeitig wollen wir durch die Modernisierung der Curricula und die Schaffung neuer Lehrberufe, unter anderem im Digital-, Klima- und Umweltbereich, den Lehrberuf fit für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts machen.

Unser Ziel als Bundesregierung ist es, so viele Menschen wie möglich in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen, auch weil Erwerbsarbeit eine der besten Maßnahmen gegen Armut ist. Für das Arbeitsmarktservice (AMS) muss in der Arbeit ein klarer Fokus darauf liegen, so viele Menschen wie möglich in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.

Arbeit mit einem Einkommen, von dem man leben kann, ist ein wesentlicher Schlüssel der Armutsbekämpfung. Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen (z.B. durch das Bundeseinigungsamt). Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen.

Die Bundesregierung setzt sich zusätzlich das Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Zu guter Arbeit und einem guten Leben gehört eine gute Vereinbarkeit von Freizeit, Familie, Erholung und Beruf. Durch Maßnahmen wie u.a. die Überprüfung von partnerschaftlichen Formen der Elternteilzeit und Pensionssplittingmodelle wollen wir Familien ermöglichen, eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien und Betreuungsarbeit zu fördern.

Fachkräftebedarf sichern – betriebliche Lehrausbildung stärken

  • Schaffung neuer Lehrberufe und Berufsbilder im Umwelt- und Klimaschutzbereich und Curricula bestehender Lehrberufe laufend modernisieren

  • Aufwertung der Lehre

    • Lehre nach Matura fördern

    • Unterstützung der 2. Lehre

    • Lehrlingscoaching absichern

    • Ausreichende Finanzierung der ÜBA, inkl. Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf

    • Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlingsausbildung in Betrieben für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf

    • Prüfung der Weiterentwicklung der Lehrberufsausbildung, insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten

  • Förderung betrieblicher Lehrstellen mit integrierter Qualitätssicherung

  • Verpflichtende Weiterbildung für Lehrlingsausbilderinnen und -ausbilder

  • Wiedereinführung der Ausbildungsfortschrittskontrolle zur Mitte der Ausbildung

    • Unterstützung und Forcierung von Ausbildungsverbünden

    • Bessere Durchlässigkeit zwischen Lehre und anderen Bildungswegen

    • Bereitstellung von Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Betreuung und Vermittlung zur raschestmöglichen Integration in den Arbeitsmarkt von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten

    • Anspruch auf Berufsorientierung und begleitende Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung eines Berufsausbildungsplans für Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher

    • Unterstützung von jungen Menschen bei Schulabbruch in Produktionsschulen und vergleichbaren Einrichtungen

    • Modularisierung der Berufsausbildung vorantreiben

    • Förderung der Mädchen in Technikberufen

    • Meister- und Befähigungsprüfungen durch ein Bonus-/Prämiensystem unterstützen

    • Querfinanzierungen zwischen Arbeitsmarktpolitik und IEF überprüfen/verbessern in Zusammenhang mit Lehrlingsausbildung

    • Weiterführung der Förderung der Lehre 18 plus

    • Prüfung des Vorarlberger Modells zur Lehrlingsfinanzierung

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Digitalisierung / Klimaschutz / Zukunftsherausforderungen

  • Auf Basis einer Sozialpartnereinigung Einführung eines Bildungskontos: berufliche Umorientierung, Aus- und Weiterbildung sozial abgesichert

  • Weiterentwicklung von Kurzarbeit mit Qualifikation: Möglichkeit von Kurzarbeit nicht nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch bei der Umstellung von Betrieben auf ökologische und klimafreundliche Produktionsweisen bzw. digitaler Umrüstung zur Sicherung von Beschäftigung

  • Kreislaufwirtschaftsentwicklungspaket: Sozialökonomische Betriebe mit Kreislaufwirtschaft (ökologisch und sozial) fördern. Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, Menschen mit Vermittlungshindernissen

  • Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie sozial benachteiligte Menschen über die Eingliederungsbeihilfe

  • Ausbau konkreter alternsgerechter Beschäftigungsangebote für Menschen über 50 über die Eingliederungsbeihilfe

  • Regionale und branchenspezifische Arbeitsstiftungen im vom ökologischen Umbau und der Digitalisierung besonders betroffenen Branchen und Regionen bei Bedarf

AMS

  • Effizienz und Ausrichtung des AMS

    • Arbeitsmarktziele auf nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit fokussieren

    • Überprüfung und Überarbeitung der Instrumente im Hinblick auf Effizienz, Beschäftigungsanreize und Reintegration in nachhaltige Beschäftigung

    • Überprüfung der regionalen Organisationsstrukturen im Lichte aktueller arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen

  • Förderung von Frauen in technischen Berufen sowie von Männern in pädagogischen und Care-Berufen u.a. im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung und Qualifikation

  • Evidenzbasierte und gerechte Verteilung der Fördermittel im AMS auf Frauen und Männer

  • Sicherung der Mittel für SÖB und gemeinnützige Betriebe im Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz (AMPFG)

  • Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA): Schulungen verstärkt in Kooperation mit den Unternehmen

  • Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können.

  • Evaluierung, Adaptierung und Weiterentwicklung des AMS-Algorithmus

  • One-Stop-Shop: eine Anlaufstelle für Arbeitssuchende unter Effizienzsteigerung der bestehenden Strukturen mit Beratung und Begleitung

  • Fallkonferenzen: Kooperation zwischen AMS und Ländern unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten stärken, um sicherzustellen, dass bei arbeitsfähigen Menschen, die auf Geldleistungen von Bundesländern angewiesen sind, eine abgestimmte Vorgangsweise in Betreuung, Zuerkennung und Aberkennung von Geldleistungen und Förderung zur effektivsten Integration am Arbeitsmarkt geschaffen wird

  • Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren

    • Erhöhung der Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (Übergang 3 Jahre) bei Vorhandensein von adäquaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Menschen mit Behinderung

  • Maßnahmen zur längerfristigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

    • Vermittlung(-sbestrebungen) in den ersten Arbeitsmarkt durch Eingliederungshilfen und Lohnkostenfördermaßnahmen in den zweiten Arbeitsmarkt (durch z.B. sozialökonomische Betriebe)

  • Keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen unter 24 Jahren

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Gesundheit

  • Angebote niederschwelliger Beschäftigung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kombiniert mit Gesundheitsangeboten und Therapien

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Integration

  • Integrationsangebote des AMS für Schwerpunktgruppen mit Migrationshintergrund

  • Stärkung der Deutschangebote

Faktor Arbeit entlasten

  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

Modernisierung des Arbeitsrechts

  • Breiter gesellschaftlicher Dialog der Bundesregierung unter Einbindung aller relevanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit, vor allem der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits- und Lebensqualität

  • Sozialarbeit: Ziel der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern

  • Auf Basis einer Sozialpartner-Einigung:

    • Einführung eines Zeitwertkontos mit dem Ziel, auf freiwilliger Basis längere Auszeiten zu ermöglichen

  • Überprüfung aller modernen und aktuellen land- und forstwirtschaftlichen Beschäftigungsformen, um eine sachgerechte Zuordnung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den jeweiligen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und damit den arbeits- und kollektivvertraglichen, berufsausbildungsmäßigen und persönlichen Arbeitnehmerschutz zu sichern

  • Entgeltfortzahlung evaluieren

    • Evaluierung der Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, Zivildiener

  • Evaluierung der Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen (z.B. durch das Bundeseinigungsamt).

  • Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen.

  • Anreize setzen zu einer partnerschaftliche ren Aufteilung der Familienarbeit

    • Prüfung eines Zeitkorridor-Modells in Verbindung mit Anreizen, wenn beide Elternteile Familienarbeit und Erwerbsarbeit partnerschaftlich vereinbaren wollen

  • Prüfung von Sabbatical-Modellen in Verbindung mit aufschiebender Wirkung für die Pension

Arbeitnehmerinnenschutz

  • Modernisierung der Berufskrankheitenliste

Tourismus

  • Förderung hochwertiger Unterkünfte für Tourismusbeschäftigte

Praxisgerechte Entsenderegelungen und Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung

  • Evaluierung der Handlungsbedarfe aufgrund der EuGH-Urteile zum LSD-BG

  • Lösungsansatz: Verwaltungsübereinkommen mit den Nachbarstaaten

Entbürokratisierung (von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften)

  • Interministerielle Arbeitsgruppe unter Beiziehung der Sozialpartner

  • Grundprinzip „Beraten vor bestrafen“