Integration¶
Österreich verstärkt sein Engagement für Integration und damit für ein gutes und gelingendes Miteinander. Ziel der Integration ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Österreich ist ein weltoffenes christlich geprägtes Land, mit einem reichen kulturellen und religiösen Erbe, das dem Humanismus und der Aufklärung verpflichtet ist. Das Zusammenleben in unserer Gesellschaft gründet auf gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung und gleichen Rechten auf der Basis der Rechtstaatlichkeit, der Demokratie, der Gleichstellung und der Menschenrechte.
Mitsprache und Mitgestaltung gehören zum Kern unserer demokratischen Gesellschaft. Es braucht gemeinsame Werte und Regeln, für die wir in einer offenen Gesellschaft alle einstehen. Gelungene Integration erfordert dabei, dass diese verfassungsmäßig verankerten Werte allen bekannt sind und von allen – auch von Zuwandernden – akzeptiert und mitgetragen werden. Die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Gesetze kann durch die Berufung auf religiöse Normen nicht außer Kraft gesetzt werden. Verstöße gegen die demokratische Grund- und Werteordnung unseres liberalen Staates dürfen nicht relativiert und hingenommen werden, egal aus welcher Richtung oder mit welcher Begründung sie kommen. Gelungene Integration bedeutet auch, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, gemeinsam Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen und Verbundenheit mit Österreich als neuem Heimatland.
Integration als Querschnittsmaterie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich durch alle Lebensbereiche zieht: Von der Bildung und Ausbildung über den Erwerb der deutschen Sprache und den Erfolg am Arbeitsmarkt, über die Frage des Wohnens, die Gesundheitsversorgung und Pflege, die Nutzung des öffentlichen Raums zur Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben, von Fragen der Demokratie und den Menschenrechten bis hin zur Vermeidung von Parallelgesellschaften.
Die Österreichische Integrationspolitik orientiert sich weiterhin nach dem Prinzip „Integration durch Leistung“ und dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Der Staat fördert die Integration und fordert den aktiven Beitrag des Individuums. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der Bereitschaft und Anstrengungen von allen Seiten braucht.
Eine offene Aufnahmegesellschaft ist Grundvoraussetzung für gelingende Integration und soll gefördert werden. Das aktive Bemühen von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist ebenso zu fördern. Gleichzeitig führen die fehlende Bereitschaft oder gar Verweigerung sowie Verstöße gegen unsere Werteordnung zu Konsequenzen und Sanktionen. Gegenseitiger Respekt sowie Respekt vor Verfassung und Rechtsstaat werden gelebt.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Mehrsprachigkeit sehen wir als Chance. Als ein Land, in dem Bildung und wirtschaftliche Entwicklung großgeschrieben werden, baut Österreich auf die Bereitschaft aller Menschen, die hier leben, sich zu bilden und auszubilden und nach den eigenen Fähigkeiten Leistungen für das persönliche Fortkommen und die Entwicklung des Landes zu erbringen. Durch Bildung und die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ermöglicht, die als ein wesentlicher Meilenstein eines gelungenen Integrationsprozesses erachtet wird.
Österreich leistet schon immer sehr viel im Integrationsbereich. Wichtige Partnerinnen in der Integrationsarbeit sind zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen. Gemeinsam schaffen wir Chancen für alle, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit – für eine gemeinsame Zukunft.
Integrationskoordination und Fördermaßnahmen¶
Erstellung einer einheitlichen Förderstrategie für die Integrationsmittel des Bundes
Verbesserte Koordination und wechselseitiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie Aufnahme aller Integrationssubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in die Transparenzdatenbank
Bündelung der Integrationsmaßnahmen des Bundes im Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) als zentrale Drehscheibe zur Abwicklung der Integrationsmaßnahmen für alle Zielgruppen. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit anderen Systempartnern und der Zivilgesellschaft. Laufende Evaluierung der Integrationsmaßnahmen des Bundes.
Weiterentwicklung des ÖIF als zentrale Drehscheibe
Kooperatives Agieren verstärken, Kompetenzen bündeln, Vernetzung unterstützen
Österreich verfügt bereits über solide Integrationsstrukturen. Diese gilt es, zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu stärken, damit sie allen Herausforderungen der Zukunft bedarfsgerecht begegnen können.
Stärkung des ÖIF als Kompetenzzentrum für die Entwicklung einheitlicher Materialien, insbesondere im Lehr- und Lernbereich
Integration vor Ort stärken: Die Zusammenarbeit des ÖIF mit den Ländern, dem AMS und der Zivilgesellschaft wird gestärkt, um Synergien zu generieren und bestehende Expertisen und Netzwerke zu nutzen.
Gemeinsame Schwerpunktsetzungen und Initiativen im Wissenschafts- und Veranstaltungsbereich werden verstärkt.
Laufende Evaluierung von Kooperationen, Projekten und Maßnahmen
Koordinationsstelle des Österreichischen Integrationsfonds für Integrationsmaßnahmen für qualifizierte Zuwanderung und Schlüsselarbeitskräfte am Beispiel des „Club International“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer
Personelle Stärkung der Integrationskoordination im Bund
Etablierung einer gesamtheitlichen Datenbank über Integrationsmaßnahmen von Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus, Sozialleistungen, Integrationsfortschritte etc.) zur Verbesserung der Transparenz und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit der Behörden im Fremden-, Sozial- und Integrationswesen unter vollständiger Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte auf Basis bestehender Schnittstellen und gesetzlicher Grundlagen
Bedarfsgerechter Ausbau von staatlichen Integrationsangeboten und -verpflichtungen wie Werte- und Orientierungskurse, Staatsbürgerschaftskurse sowie Mentoring- und Role-Model-Programme sowie Patenschaftsmodelle
Ausbau und Spezifikation der verpflichten den Werte- und Orientierungskurse des Österreichischen Integrationsfonds für Asylberechtigte
Zielgruppenspezifische Integrationsberatung
Ausbau des Projekts „Zusammen Österreich“ – damit Vorbilder der gelungenen Integration vor den Vorhang geholt werden können
Stärkung von zivilgesellschaftlichen Integrationsprojekten und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement sowie individuelle Integrationsbegleitung insbesondere auf der regionaler Ebene
Darüber hinaus braucht es ein bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Deutschkursangebot:
regional, zugänglich, leistbar, qualitativ hochwertig
verstärkt auch mit Kinderbetreuung
in Zusammenarbeit und gemeinsamer Finanzierung der dafür zuständigen Bundes- und Landesstellen zur effizienteren und zielgruppenübergreifenden Abwicklung von Deutschkursen auf Basis entsprechender rechtlicher Möglichkeiten
Stärkung der berufsspezifischen Sprachkurse in Kooperation mit der Wirtschaft
Sicherstellung der hohen Qualität und Verbindlichkeit der angebotenen staatlichen Leistungen durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
Integration ist ein wechselseitiger Prozess – der Staat stellt Angebote zur Verfügung, bei deren Verweigerung werden aber auch weiterhin bestehende Sanktionsmechanismen angewandt.
Spezifische Integrationsmaßnahmen für Frauen¶
Verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen als Multiplikatorinnen der Integration
Verstärkte Maßnahmen der zuständigen Institutionen zur Integration von Frauen als zentrale Multiplikatorinnen für gelungene Integration; Stärkung der Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund an der Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen:
Arbeitsmarkt: bessere individuelle Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt, familienfreundliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Förderung im Rahmen von Mentoringprogrammen
Bildung: Verstärktes Angebot von Deutsch- und Alphabetisierungskursen mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Gesundheitssystem: Stärkung der Diversitätskompetenz im Gesundheitssystem sowie health literacy von Frauen, insbesondere Sensibilisierung in Bereichen der Frauengesundheit einschließlich der psychischen Gesundheit (wie Fluchttraumata, sexualisierte Gewalt)
Verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen zum Schutz vor jeglicher Gewalt, insbesondere vor familiärer Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum, vor ideologisch begründeter Gewalt und vor Gewalt in jedem sozialen, kulturellen und religiösen Kontext (wie weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Kinderehen)
Integration und Bildung¶
Bildung und Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für gelingende Integration.
Ausbau der Möglichkeiten zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen durch eine verstärkte Verwendung der Mittel aus der Art. 15a B-VG Erwachsenenbildung (Basisbildung)
Ermöglichung von Kurzausbildungen, wie z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika
Förderung von Mehrsprachigkeit nach Maßgabe der Möglichkeiten
Interkulturelle Kompetenzen als wichtige Kompetenz von pädagogischem Personal
Mehr Support für Schulen durch Unterstützungspersonal wie zum Beispiel Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Sozialpädagogik auch vor dem Hintergrund des interkulturellen Kontextes (siehe Bildungskapitel)
Bildungsmöglichkeiten auch für asylsuchen de Jugendliche nach der Pflichtschule
Verstärkter Fokus auf die Sprachförderung und frühkindliche Erziehung sowie Förderung der altersgerechten Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn im elementarpädagogischen Bereich
Umfassende Deutschförderung und Deutschförderklassen mit einer laufenden wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung; basierend auf dieser umgehenden vergleichenden, kohortenspezifischen Evaluierung werden allfällig notwendige Maßnahmen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung beschlossen (z.B. Einsatz von Deutschförderstunden, Gruppengrößen).
Berücksichtigung der Wissensvermittlung über Demokratie, die österreichische Regierungsform, unser Rechtssystem und Rechtsverständnis, verfassungsmäßig verankerte Prinzipien, wie etwa die Gleich- stellung von Mann und Frau, sowie Werte, Traditionen und Landeskunde im Rahmen des Unterrichtsziels „Politische Bildung inklusive Staatskunde“ (siehe Bildungskapitel) vor dem Hintergrund integrationspolitischer Notwendigkeiten
Integrationsfördernder Religionsunterricht
Die freie Entfaltung des Kindes in der Schule soll unterstützt und gefördert werden. Der Religionsunterricht kann dazu einen Beitrag leisten.
In diesem Sinn soll sich der Religionsunterricht an pädagogischer Qualität und staatsbürgerlicher Erziehung orientierten, unter anderem durch den stärkeren Austausch der Schulaufsicht mit der Fachaufsicht.
Die pädagogisch-didaktische Aufsicht soll in Zukunft auch Schulqualitätsmanagerinnen und -manager (die früheren Bezirks- und Landesschulinspektorinnen und -inspektoren) verpflichtend umfassen und dadurch die Kontrolle des Religionsunterrichts durch die unabhängige Schulaufsicht stärken. Damit werden die Kontroll-Leitplanken insgesamt gestärkt.
Erhebung, Evaluierung und Qualitätssicherung von Büchern und Materialen des Religionsunterrichts (insbesondere islamischer Religionsunterricht), vor allem auch in Hinblick auf verfassungsrechtliche Werte wie die Gleichstellung der Frau; Prüfung durch das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kultusamt auf problematische Inhalte
Qualitätsgesicherte Ausbildung von islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern sicherstellen und Überprüfung der pädagogischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zur und in der Ausbildung zur islamischen Religionslehrerin bzw. zum islamischen Religionslehrer
Kontinuierliche Nachqualifizierung der Bestandslehrerinnen und -lehrer an die erhöhten Standards (u.a. Deutschkenntnisse)
Evaluierung und entsprechende Weiterentwicklung der Lehrerbildung für den Bereich Religion
Ziel unseres Bildungssystems ist die Heranbildung freier, gebildeter, aufgeklärter Menschen. Der Manipulation und Verbreitung von Ideologien, die den Grundsätzen unserer Verfassung entgegenstehen, wie zum Beispiel der religiös motivierte politische Extremismus (politischer Islam), wollen wir vehement entgegenwirken.
Schaffung einer klaren Handhabe für Lehrende bei religiösen oder kulturellen Fragen und Herausforderungen im Schulalltag
Einführung eines flächendeckenden Präventionsunterrichts ab der Mittelschule durch Präventionsbeamte
Entwicklung eines pädagogischen Betreuungskonzepts für den Umgang mit gewaltbereiten Schülerinnen und Schülern (z.B. „Cool-down“-Phase, „Time-out“-Phasen, psychosoziale Unterstützung) auf Basis des 9-Punkte-Plans gegen Gewalt und Mobbing an Schulen
Mehr Transparenz und verstärkte Kontrollen in Kinderbetreuungsstätten (insbesondere islamischen) wie Kindergärten, Privatschulen, Schülerheimen und Bildungseinrichtungen, auch zur Verhinderung von ausländischen Einflüssen an Bildungsorten jeder Art, insbesondere zum Schutz von Frauen und Mädchen
Schaffung gesetzlicher Mindeststandards für Einrichtungen und effektive staatliche Kontrollmöglichkeiten
Konsequente Schließung der Einrichtungen bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Kinder möglichst ohne Zwang (wie z.B. das Tragen eines Kopftuchs) aufwachsen können.
Es ist eine Aufgabe des Staates, Mädchen und junge Frauen zu stärken und in ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen.
Dafür braucht es Maßnahmen zur Stärkung der jungen Mädchen
sowie die Ausweitung des bestehenden Kopftuchverbots auf Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Erreichen der Religionsmündigkeit).
Die positive Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Bestandteil für einen erfolgreichen Bildungsweg des Kindes.
Die Eltern sollen daher aktiv ins Schulgeschehen eingebunden werden zur Verbesserung der Mitwirkung an der Bildungskarriere des Kindes.
Stärkere Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, wenn Maßnahmen gegen das Wohl des Kindes gesetzt werden
Bei der Vernachlässigung von bereits bestehenden gesetzlich definierten elterlichen Pflichten gegenüber der Schule (Schulpflichtverletzungen wie z.B. Hinderung von Mädchen am Schulbesuch) soll der bestehende Strafrahmen erhöht werden. Darüber hinaus sollen weitere Mitwirkungspflichten gesetzlich definiert werden (z.B. Teilnahme am Elternabend, Zusammenarbeit mit dem schulischen Personal etc.). Bei Nicht-Erfüllung dieser Pflichten soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verwaltungsstrafen zu verhängen, falls andere Maßnahmen nicht greifen.
Integration und Arbeitsmarkt¶
Schwerpunktinitiative Jobintegration für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Abhaltung regelmäßiger Jobbörsen durch das AMS für nicht in den Arbeitsmarkt integrierte Asylberechtige. 30.000 Asylberechtigte sind derzeit auf Arbeitssuche und brauchen eine klare Perspektive.
Maßnahmen setzen, um die Mobilität vor allem von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt und in der Lehre stärker zu fördern
Verbesserung der überregionalen Vermittlung des AMS: Verbesserte Zusammenarbeit der AMS-Landesstellen sowie bei der Jobvermittlung durch einen neuen Kriterienkatalog (lokale Verwurzelung, Alter, Aufenthaltsdauer, Meldedauer, Familienstand, Erziehungspflichten, etc.)
Fokus auf arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren, eine Lehre auch in einem anderen Bundesland zu beginnen
Weiterführung der Kompetenzenchecks beim AMS
Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Integrationsjahrs: Verstärkte modulare Qualifizierung von Asylberechtigten, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden. Migrantinnen und Migranten entsprechend ihrer Qualifikation und Fähigkeiten beschäftigen.
Verbesserung und Beschleunigung von Nostrifizierungen
Gesellschaftliche Integration¶
Unser Ziel ist nicht das Nebeneinander, schon gar nicht das Gegeneinander, sondern das Miteinander.
Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.
Stärkung der Diversitätskompetenz im Gesundheitssystem sowie health literacy von Zuwanderinnen und Zuwanderer; Unterstützung von Dolmetschleistungen unter Maßgabe finanzieller und rechtlicher Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land
Verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen (z.B. in den Bereichen Nachbarschaft, Sicherheit und Zusammenleben) gegen die Bildung von Parallelgesellschaften. Dafür sind auch soziale und präventive Maßnahmen (insbesondere im Bildungsbereich) notwendig, welche früh ansetzen und ein Abdriften in problematische, desintegrative Milieus verhindern.
Verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus, auch im Integrations- und Migrationsbereich, insbesondere nationalistischer, religiös oder politisch begründeter Extremismus.
Schaffung von Strategien und Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus
Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung
Prüfung der bestehenden Angebotslandschaft sowie allenfalls bedarfsgerechter Ausbau von Einrichtungen
Stärkung von Diversität, Diversitätsmanagement und -monitoring in der staatlichen Verwaltung und in staatsnahen Betrieben
Verankerung von interkultureller Kompetenz in der Ausbildung und im Selbstverständnis von Fachpersonal im öffentlichen Dienst