Tourismus

Für Österreich ist der Tourismus in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Er ist ein wichtiger Wirtschafts- und Wohlstandsmotor und schafft hunderttausende Arbeitsplätze. Jeder fünfte Vollarbeitsplatz in Österreich wird durch die Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesichert, vor allem auch in den ländlichen Regionen. Sowohl im Sommer als auch im Winter sorgen unsere Tourismusbetriebe dafür, Österreich als attraktive Reise- und Freizeitdestination zu positionieren. Darüber hinaus schafft unsere Tourismuskultur die Identifikation für unser Land. Nicht nur der internationale Wettbewerb soll zukünftig im Fokus stehen, insbesondere soll auch Lust auf Urlaub im eigenen Land gemacht werden.

Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen ist von immenser Bedeutung für regionale Betriebe, und damit auch für die Regionen als solche. Als österreichische Bundesregierung bekennen wir uns daher zur Bedeutung von Österreich als Tourismusdestination und zur Weiterentwicklung dieses wichtigen Sektors.

Der Tourismus steht dennoch vor einer Vielzahl an Herausforderungen, wie etwa die spürbare Veränderung unseres Klimas, die auch die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus bedroht. Es ist wichtig, bereits jetzt die notwendigen Schritte zu setzen, um nicht nur heute, sondern auch morgen unsere hohen Standards aufrechtzuerhalten. Mit dem Plan T – Masterplan für Tourismus wurden erste Weichen gestellt, um den zahlreichen Herausforderungen im Tourismus zu begegnen.

Das Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt einer kleinteiligen und häufig familiengeführten Tourismusbranche sowie die besondere Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Dafür brauchen wir Entlastungen für unsere Tourismusbetriebe. Darüber hinaus ist die Entwicklung des touristischen Arbeitsmarktes eine der größten Herausforderungen für den Tourismusstandort Österreich. Um dem bestehenden Mitarbeitermangel im Tourismus entgegenzuwirken, braucht es eine gemeinsame, kompetenzübergreifende Anstrengung aller Beteiligten.

Der Tourismus unterliegt einem permanenten Wandel. Die Bedürfnisse der Gäste und ihre Erwartungen an einen Urlaub haben sich geändert. Immer stärker ins Bild rücken aber auch dabei die Auswirkungen des Tourismus auf die Natur. Gerade unsere alpinen Regionen, die als Sportdestinationen einen weltweit einzigartigen Ruf genießen, laufen durch eine Erwärmung des Klimas Gefahr, ihrer wirtschaftlichen Grundlagen beraubt zu werden. Daher gilt es den Weg des nachhaltigen Tourismus im Einklang mit der Natur verstärkt fortzusetzen und für ein gutes Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu sorgen. Ziel ist es, dass alle vom Tourismus profitieren können – die Betriebe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gäste und die Bevölkerung vor Ort – und wir dabei die österreichische Naturlandschaft erhalten.

Forcierung eines wettbewerbsfähigen und verantwortungsvollen Tourismusstandorts

  • Umsetzung „Plan T – Masterplan für Tourismus“

    • Der Plan T ist die Grundlage für die Tourismuspolitik der Bundesregierung für die nächsten Jahre. Er setzt die Leitplanken für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Österreich

    • Dieser Plan ist aber kein Endpunkt, sondern der Startschuss für eine neue Qualität der Tourismuspolitik. Ergänzt wird dieser Masterplan durch einen jährlichen Aktionsplan, der konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet und es ermöglicht, rasch auf Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld zu reagieren

  • Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlagen der existierenden Leitlinien des Plans T mitlaufendem und zeitnahem Monitoring

    • Sicherstellung des Zugangs der Wissenschaft zu verknüpfbaren anonymisierten Registerdaten durch eine Novellierung des Bundesstatistikgesetzes

    • Erstellung von Maßnahmenindikatoren, die wissenschaftliche Evaluierung sicherstellen

    • Prüfung eines Kompetenzzentrums für Tourismusforschung

    • Auf dieser Basis Maßnahmen auf ihre Wirkungen auf Klima und Ökologie und soziale Verträglichkeit überprüfen

    • Ergebnisse des Berichts zu Klimawandel und Tourismus im Auftrag des ACRP (Austrian Climate Research Program) berücksichtigen

  • Fortführung und Weiterentwicklung des Indikatorenprojekts des BMNT unter der Leitung von Statistik Austria mit Fokus auf die ökologische und soziale Dimension

    • Wachstum nicht mehr ausschließlich an Nächtigungszahlen messen

    • Erweiterung um Indikatoren der gesamten Wertschöpfungskette und Auswirkungen auf Bevölkerung/Natur/Landschaft und Klimawandel

    • Stehen die für die Entwicklung solcher Indikatoren notwendigen Daten aktuell nicht zur Verfügung, müssen auch neue / erweiterte Erhebungen durch Statistik Austria ins Auge gefasst werden, wofür entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen sind.

  • Schwerpunktsetzung im Bereich Digitalisierung

    • Touristische Unternehmen beim Umstieg und beim Einsatz digitaler Anwendungen unterstützen

    • Verstärkt Datenallianzen bilden zwischen Einrichtungen im Einfluss des Bundes zur strategischen Weiterentwicklung und gemeinsamen Problemlösung im Rahmen der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen

    • E-Government-Services ausbauen, um bürokratische Prozesse zu vereinfachen

    • Rahmenbedingungen für einen engen, sektorübergreifenden Austausch schaffen

  • Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie

    • Flächendeckendes Datennetz

    • Nutzung der Digitalisierung für Entbürokratisierung

    • Schulungen im Direkt- und Plattformbetrieb

    • Tourismus-Open Data-Leuchtturmprojekt der ÖW

  • Besondere Berücksichtigung der regionalen Schwerpunkte in der Tourismusstrategie im Sinne einer zukunftsfitten Tourismusstrategie, die auch massentouristischen Phänomenen entgegenwirken soll (Stichwort „Overtourism“)

  • Weiterentwicklung der Österreich Werbung

    • Das ÖW-Netz im Ausland wird immer wichtiger für das Funktionieren des österreichischen Tourismussystems und um die Marke „Urlaub in Österreich“ in die Welt zu tragen. Um Synergien zu nutzen, sollen ÖW und AWO zukünftig ein weltweites Netz für die österreichischen Destinationen und Betriebe bilden.

    • Die ÖW soll ihr Know-how verstärkt den österreichischen Betrieben zugänglich machen, um Produktinnovationen und Markenerlebnisse anzuregen.

    • Die ÖW soll die digitale Kommunikation und Gestaltung von Reiseerlebnissen forcieren und der Branche digitale Kooperationsmöglichkeiten anbieten.

    • Urlaub der Österreicherinnen und Österreicher im eigenen Land stärker bewerben

    • Werbung in der Tourismusbranche soll auf Basis des Ethikkodex des österreichischen Werberates erstellt werden.

    • Sonderbudgets in Zukunft vorranging für nachhaltigen Tourismus, im Sinne von Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung (Data Hub)

  • Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

    • Die ÖHT als Spezialkreditinstitut für die investierenden Tourismusbetriebe sorgt dafür, dass der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ die betriebliche Ebene erreicht.

    • Erkenntnisse der laufenden Evaluierung werden berücksichtigt.

    • In der Folge wird die gewerbliche Tourismusförderung ab 2021 mit Fokus auf Familienbetriebe neu ausgerichtet und durch die Zusammenführung der Haftungsrahmen für die Tourismusbetriebe auf 575 Mio. Euro sowie die Schaffung eines mit 50 Mio. Euro dotierten Eigenkapitalfonds gestärkt.

  • Neugestaltung der Richtlinien der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank 2020 und Inkrafttreten mit Beginn 2021

    • Einbeziehung einer Expertengruppe inkl. Autorinnen und Autoren der Evaluierungsstudie 2014-2020

    • Fördermaßnahmen mit dem Ziel einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Tourismuswirtschaft mit dem Schwerpunkt Klimaneutralität

    • Kapazitätserweiterungen weiterhin nur in besonders entwicklungsschwachen Regionen ermöglichen

    • Mitnahmeeffekte minimieren

    • Gesamtheitliche Ausarbeitung und Umsetzung von Fördermaßnahmen insbesondere Vereinbarkeit mit dem Entwicklungskonzept der Tourismusregion sicherstellen

    • Finanzielle Unterstützung für den Prozess zu umweltzertifizierten Hotels

    • Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe der Tourismusbranche besonders in strukturschwächeren Regionen

    • Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

  • Förderung von Großevents: Strategie ausarbeiten, unter der Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz sowie langfristiger wirtschaftlicher Rentabilität

  • Unterstützung der besonders durch den Klimawandel bedrohten Regionen in Richtung ganzjähriger Tourismuskonzepte

  • Österreich als Vorreiter eines verantwortungsvollen und ressourceneffizienten Tourismus positionieren. Ausbau von Aktionen wie „Zeichen setzen“

  • Weiterführung der Bundesförderung für Hütten und Wege mit der Zielvorgabe einer weiteren Ökologisierung und Klimaneutralität

  • Prüfung der Regelung für die Begrenzung der Nutzung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke auf maximal 90 Tage eines Jahres

  • Datenschnittstellen zu Gebietskörperschaften: Einhebung der Ortstaxe sicherstellen

Mehr Gerechtigkeit für den heimischen Tourismus

  • Neben der Aufzeichnungspflicht für Plattformen soll auch eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieterinnen und Vermieter eingeführt werden

  • Registrierungspflicht für Anbieterinnen und Anbieter von Privatunterkünften, z.B. über oesterreich.gv.at

  • Auf Online-Buchungsplattformen dürfen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden

  • Prüfung der Regelung für die Begrenzung der Nutzung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke auf maximal 90 Tage eines Jahres

  • Datenschnittstellen zu Gebietskörperschaften: Einhebung der Ortstaxe sicherstellen

Entlastungen für die Tourismuswirtschaft

  • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen

  • Vorschlag zur Neuregelung der Abschreibungsdauer: Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen

  • Erleichterung der familiären Betriebsübergabe durch gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen:

    • Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert werden

    • Weiters soll eine zweijährige „grace period“ eingeführt werden, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden und an deren Ende der Übertritt in das Regelregimestattfindet

  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

  • Erleichterungen für Schulsportwochen: Bessere Rahmenbedingungen für Schulveranstaltungen an Bundesschulen, schulautonome Gestaltung und Abrechnungsmodalitäten von Schulsportwochen sowie Verbesserung bei der Abwicklung von Unterstützungsleistungen

  • Förderung konkreter Projekte zur unmittelbaren Kooperation (z.B. Plattformen zum Direktbezug von regionalen Lebensmitteln)

  • Prüfung der Allergen-Verordnung auf ihre Effizienz hin und Entbürokratisierung, wo sinnvoll

Qualitätsvoller und regionaler Tourismus

  • Maßnahmen und Unterstützungsangebote zur Vermeidung von Flächenverbrauch durch die Tourismuswirtschaft

  • Konzepte für die Vermeidung von Overtourism, für die saisonalen Veränderungen (klimatische Veränderungen) und zur Stärkung der Zwischensaison

  • Sichtbarmachen von Vorbildprojekten zwischen Tourismus und Landwirtschaft

  • Implementierung von Tourismus-Satellitenkonten für jedes Bundesland (in der WIFO/Statistik Austria-Logik entlang des UNWTO-Standards)

  • Wichtige touristische Entscheidungen sollen in Zukunft unter stärkerer Einbindung der lokalen Bevölkerung getroffen werden. Es soll darauf geachtet werden, dass möglichst alle Menschen in einer Destination vom Tourismus profitieren.

  • Konzept mit konkreten Maßnahmen gegen das „Gasthaussterben“, vor allem in ländlichen Regionen

Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus

  • Adaptierung der Lehrberufe und Weiterbildungsmaßnahmen – Attraktivierung der Tourismusberufe mit Fokus auf die Digitalisierung in der Berufsausbildung

  • Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für den Tourismus sollen bedarfsgerecht angepasst werden, unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

  • Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) reformieren: Konsolidierung des gesetzlichen Rahmens, One-Stop-Shop bei der Austrian Business Agency, Antragstellung vereinfachen, Verfahren straffen, Senkung von Gehaltsgrenzen

  • Fokus auf gemeinsame Nutzung und Erneuerung von Mitarbeiterunterkünften, etwa die Umwandlung und Umwidmung nicht mehr wettbewerbsfähiger Hotels in Mitarbeiterhäuser durch Gemeinden, Destinationen, Betriebe und überbetriebliche Initiativen

  • Bekämpfung des Fachkräftemangels

    • Attraktivierung der Ausbildung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse (Digitalisierung)

    • Ausbildung und Entwicklung neuer Berufsbilder, wie z.B. das eines Revenue Managers

    • Attraktivierung der Lehrberufe im touristischen Bereich, insbesondere in der Gastronomie

    • Förderung der Durchlässigkeit von dualen Ausbildungen bis in den tertiären Bereich

  • Attraktivierung der Tourismusbranche als Arbeitgeber:

    • Förderung ganzjähriger, ganztägiger und flexibler sowie bedarfsgerechter Kinderbetreuung

    • Angemessene und attraktive Lehrlingsentschädigungen

    • Vorbildauszeichnungen für Betriebe mit guter Mitarbeiterführung (z.B. lange Verweildauer im Betrieb)

  • Vermehrt Frauen in Führungspositionen in der Tourismusbranche fördern

Nachhaltige Mobilität

  • Ausbau des Nachtzugangebotes im Fernverkehr, innerösterreichisch und zu internationalen Destinationen

  • Anteil von Urlauben im eigenen Land steigern

    • Werbemaßnahmen für Tourismusland Österreich sind verstärkt auf den heimischen Gast auszurichten.

  • Forcierung von Angeboten zur umweltfreundlichen Anreise und Mobilität vor Ort (z.B. mittels Gästekarten) in Zusammenarbeit von Tourismusverbänden und Verkehrsverbünden und Nutzung von Synergieeffekten

  • Bessere Vernetzung, Koordination und Abstimmung der Radwegnetze und beispielsweise eine einheitliche Beschilderung über Bundesgrenzen hinweg zur Attraktivierung und Stärkung der Zwischensaisonen im Tourismus

  • Prüfung eines Austrorail-Tickets nach Alter gestaffelt nach dem Vorbild von Interrail

Klimawandel und Wintertourismus

  • Umweltgerechte und wirtschaftliche Strategie im Umgang mit Beschneiung in Skigebieten

    • Einsatz auf europäischer Ebene für die Einführung von Energieeffizienz-Klassen für Schneeerzeugungsanlagen

    • Forcierter Einsatz von erneuerbaren Energien für weiteren Ausbau

  • Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der österreichischen Raumordnungskonferenz und in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der Alpenkonvention für die Ausarbeitung eines gebietskörperschaftenübergreifenden und sektorenübergreifenden Raumentwicklungskonzeptes für alpine Raumordnung einsetzen.

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Unterstützung der Tourismusregionen im Hinblick auf Kapazitätssteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr und Einführung von Mobilitätsberaterinnen und -beratern für die Schulung der Tourismusverbände.

  • Forcierung der Ausstattung von Stationsgebäuden mit Solaranlagen und Wärmespeichern