Finanzen & Budget

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Ein funktionierendes und verlässliches Wirtschafts- und Finanzsystem bildet dieGrundlage für den Erhalt unseres Wohlstandes, sichert die nachhaltige Finanzierung unseres Sozialstaates und spielt eine Schlüsselrolle in der Bewältigung neuer Herausforderungen wie der Globalisierung, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Finanz- und Budgetpolitik, die fiskalische Stabilität sicherstellt und den heimischen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern Planungssicherheit bietet. Der Staat soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und mit dem Geld der Steuerzahlenden sorgsam umgehen, während er überall dort, wo es sinnvoll und notwendig ist, Spielräume schafft, um durch öffentliche Investitionen das Allgemeinwohl zu fördern.

Stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen sicherstellen

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu dem wirtschaftspolitischen Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts, abhängig von konjunkturellen Entwicklungen und Erfordernissen.

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu dem wirtschaftspolitischen Ziel, die Schuldenquote der Republik weiter in Richtung Maastricht-Ziel von 60% zu senken. Unabhängig davon, werden die notwendigen Klima- und Zukunftsinvestitionen sichergestellt. Die Bundesregierung verbindet damit fiskalische Stabilität und Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.

  • Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Budgetpolitik ökonomische, ökologische und soziale Ziele. Als Handlungsgrundlage dienen auch europäische und internationale Verpflichtungen, insbesondere das Pariser Klimaabkommen.

  • Die Bundesregierung ändert die Steuer- und Abgabenstruktur. Ziele sind: eine Entlastung der Menschen, eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote, eine ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels sowie der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.

  • Die Bundesregierung setzt sich für die Veranlagung öffentlicher Mittel (z.B. bei Beteiligungen des Bundes im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten) in nachhaltige und ökologische Anlagenformen ein.

  • Berücksichtigung der Gleichstellungsziele der Ressorts bei großen Regierungsvorhaben (z.B. Steuerreform). Weiterentwicklung und Verbesserung des Berichtswesens (z.B. Förderbericht)

  • Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klimaschutz“: Anreize schaffen, Private dazu zu bewegen, in den Klimaschutz zu investieren. Gelingen soll das mithilfe einer „Bürger-Stiftung Klimaschutz“, die Bürger-Anleihen vergeben soll.

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA. Institutionelle Investoren und die Bevölkerung können sich damit an der Klimawende beteiligen.

Zukünftiger Finanzausgleich

  • Die Bundesregierung bekennt sich zum Instrument des Finanzausgleichs.

  • Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen soll der Aufgabenorientierung stärkeres Augenmerk zukommen.

  • Mögliche zusätzliche Mittel für den ÖPNV sollen vor dem Hintergrund der notwendigen Ersterschließung bzw. der Wiederaktivierung und des notwendigen Ausbaus bereits vorhandener Strecken als Investitionsanreiz dienen und vorrangig unterversorgten Gebieten durch verbindliche Leistungsindikatoren wie Streckenlänge, Anzahl der Fahrzeuge, Fahrplankilometer, Platzkilometer, Personenkilometer, Anzahl der Fahrgäste und dergleichen gewichtet zugeteilt werden. Damit soll der Umstieg auf den ÖPNV deutlich erleichtert werden.

  • Die Bundesregierung strebt die Ökologisierung der Wohnbauförderung an.

Rahmenbedingungen für Glücksspiel

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und zu einer Ausweitung des Spielerschutzes.

  • Die Bundesregierung strebt eine Entflechtung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels an.

  • Die bestehenden Abgaben sollen evaluiert werden, vor dem Hintergrund einer Einschränkung der Glücksspielaktivitäten, bei gleichzeitiger Erhöhung der Bundessportförderung.

  • Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele sind z.B. effektive Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, Einschränkung von Werbemöglichkeiten, Möglichkeit der Selbstsperre von Spielerinnenund Spielern, Prüfung einer effektiven Behördenstruktur, Evaluierung der zahlenmäßigen Beschränkung von Video-Lottery-Terminals im Glücksspielgesetz.

Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken

  • Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten

  • Ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge auch entsprechende Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge schaffen

    • Rahmenbedingungen für einen Generalpensionskassen-Vertrag: Möglichkeit der Übertragung von Kapital aus einer Vorsorgekasse (z.B. Abfindung) in eine Pensionskasse (z.B. bei einer neuen Arbeitsgeberin bzw. einem neuen Arbeitgeber)

    • Rechtliche Rahmenbedingungen für mögliche Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen schaffen

    • Weiterentwicklung zur Optionalität zwischen Vorsorgeplänen mit und ohne Kapitalgarantie bei der freiwilligen privaten Vorsorge. Im Rahmen der Optionalität Angebot von Produkten mit Kapitalgarantie zur Veranlagung in sichere und nachhaltige Anlagen

    • PensionsApp: Zusammenführung der 3 Säulen in einer App für jede Bürgerin und jeden Bürger zur Schaffung von Transparenz unter Berücksichtigung von Datenschutz. Ausbaufähigkeit zur späteren Risikosteuerung der individuellen Pensionstöpfe

  • Stärkung der Financial Literacy von Jung und Alt

    • Verstärkte Eingliederung der Grundlagen des Wirtschaftsverständnisses und Finanzwissens sowie der kritischen Finanzbildung und ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft in heimischen Lehrplänen

    • Ziel der Teilnahme Österreichs am entsprechenden Modul der PISA-Tests

    • Lebenslange, berufsbegleitende Lehrangebote zum Kapitalmarkt mit privaten Partnern, um gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen

  • Digitalisierung im österreichischen Kapitalmarkt vorantreiben: z.B. digitale Schuldverschreibung (für Wertpapiere, Anleihen, Zertifikate etc.) und Bekämpfung Finanzkriminalität (z.B. pattern recognition und Einsatz von KI) bzw. Fortsetzung der Tätigkeit des FinTech-Beirats

Einsatz auf EU-Ebene für einen starken Kapitalmarkt

  • Vorschlag Bankenunion auf EU-Ebene reformieren: Verstärkte Zusammenarbeit des Bankensektors auf EU-Ebene wünschenswert, aber eine neue Systematik einer europäischen Einlagensicherung soll nicht dazu führen, dass Banken mit Bilanz-Disziplin für andere Banken, die hohe Verluste schreiben, Haftung übernehmen.

  • Proportionalität: Österreichs Stimme bei Verhandlungen zu Bankenregulierung in der EU für mehr Proportionalität nutzen. Nicht alle Regeln, die für internationale Großbanken wichtig sind, müssen auch auf kleinere heimische Banken zutreffen.

  • Die Bundesregierung bekennt sich aktiv gegen den Einsatz von „Green Washing“ bei der Festlegung von Nachhaltigkeitsklassifizierungen.

  • Einsatz für Umsatzsteuerabzugsfähigkeit auf EU-Ebene: Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Trennlinie zwischen umsatzsteuerfreien Bankumsätzen und Nicht-Bankumsätzen besser ausgearbeitet wird, um die Abzugsfähigkeit zu erhalten.

Ökologisierung vorantreiben

  • Erarbeitung eines Modells zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte und Sanierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung unter Einhaltung des innerösterreichischen Stabilitätspaktes

  • „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.

  • Die Bundesregierung wird das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels nutzen. Dazu ist das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern (z.B. öffentliche Bautätigkeit).

Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich

  • Das Finanzministerium und das Justizministerium evaluieren gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden regelmäßig mögliche Übererfüllung von EU-Richtlinien für den Kapitalmarkt (Gold-Plating).

  • Laufender Dialog mit Wiener Börse zum Abbau unnötiger Bürokratie bei Börsegängen in Österreich (besonders auch für KMUs)

  • Elektronische Kommunikation mit Kundinnen und Kunden soll auch für Finanz- und Versicherungsunternehmen zeitgemäß möglich sein und der gesetzliche Rahmen entsprechend gelockert werden, wobei der Datenschutz zu berücksichtigen ist.

  • Erleichterungen bei der Prospektpflicht: Im Alternativfinanzierungsgesetz besteht vereinfachte Prospektpflicht bis zu einer Grenze von € 5 Mio. Dies könnte, basierend auf bestehendem EU-Recht, auf bis zu € 8 Mio. (siehe Deutschland) ausgedehnt werden und so Finanzierungen erleichtert werden.

  • Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

  • Reform des Hypothekar- und Immobiliengesetzes:

    • Hypotheken sind derzeit in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Daraus ergeben sich teils unvollständige und widersprechende Regelungen. Weiters ist historisch begründet nur ein eingeschränkter Kreis von Kreditinstituten zur Emission von Pfandbriefen berechtigt. Eine neue einheitliche gesetzliche Regelung soll diese Unstimmigkeiten bereinigen sowie sicherstellen, dass alle Banken, die die Voraussetzungen erfüllen, Pfandbriefe in ihrer hohen Qualität begeben dürfen.

    • Modernisierung des Pfandbriefgesetzes (stammt in der letzten Fassung von 1927 und muss modernisiert werden, um modernen Kapitalmarktanforderungen zu entsprechen)

  • Änderung des Abwicklungsgesetzes für Banken, um sicherzustellen, dass zusätzliche Nachrangigkeitserfordernisse für die ge- setzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve nicht notwendig sind

  • Evaluierung der Stärkung der externen Rotation bei Wirtschaftsprüferinnen bzw. -prüfern und Bankprüferinnen bzw. -prüfern