Klimaschutz & Energie¶
Kapitel als PDF
(Teil des Originals
).
Die besorgniserregende Veränderung unseres Klimas ist eine der größten Herausforderungen unserer Generation – in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um dieser Herausforderung auf allen Ebenen gerecht zu werden und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen. Wir betrachten Klimaschutzmaßnahmen als bedeutende Chance für Gerechtigkeit sowie für die zukunftsfähige Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Österreich. Diese Chancen gilt es zu nutzen - Österreich hat die besten Voraussetzungen dafür. Gemeinsam können wir das Ziel eines klimaneutralen Österreichs bis spätestens 2040 erreichen und in Europa zum Vorreiter im Klimaschutz werden. Für uns bedeutet das selbstverständlich, dass Atomkraft keine Alternative ist, sondern, dass wir ausschließlich auf Erneuerbare Energieträger setzen.
Der klimagerechte Umbau aller Sektoren, insbesondere des Energiesystems und der Infrastruktur, erfolgt unter Berücksichtigung der Kosten für Haushalte und Unternehmen. Soziale Härtefälle werden jedenfalls vermieden und auch Unternehmen werden bei der Transformation und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen unterstützt.
Auf europäischer Ebene wird die Bundesregierung dazu beitragen, dass die EU das Pariser Klimaschutzabkommen in die Tat umsetzt und eine globale Führungsrolle im Klimaschutz einnimmt. Daher wird die Anpassung der EU-Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen, wie es der Green Deal der EU-Kommission vorsieht, unterstützt. In Österreich setzt die Bundesregierung ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Ein Klimaschutzgesetz mit klaren Treibhausgasreduktionspfaden, Zuständigkeiten, Zeitplänen und entsprechenden Ressourcen sorgt dafür, dass Österreich sein CO2-Budget nicht übersteigt. Durch den verpflichtenden Klimacheck wird Klimaschutz bei Gesetzen und Verordnungen ein zentrales Entscheidungskriterium. Wichtige Rahmenbedingungen werden auch im Steuersystem gesetzt.
Bund, Bundesländer und Gemeinden arbeiten gemeinsam und abgestimmt an der Erreichung der Klimaziele und treffen Zukunftsentscheidungen, die Planungssicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft ermöglichen. So sichern wir den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Es gilt rasch ins Tun zu kommen, und Vorarbeiten aus dem Nationalen Energie- und Klimaplan, der Bioökonomiestrategie oder dem Sachstandsbericht Mobilität umzusetzen.
Wir nehmen Klimaschutz ernst: Was die öffentliche Hand selbst vorzeigt, kann auch von unserer Bevölkerung leichter angenommen werden. Die öffentliche Hand muss deshalb Vorbild für Klimaneutralität sein. Mit Initiativen in der Beschaffung, in der Sanierung und im Mobilitätsmanagement wird die Umstellung der Verwaltung in Richtung 100% Nachhaltigkeit vorangetrieben.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau aller Formen heimischer Erneuerbarer Energieträger. Den Rahmen dafür wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geben, das bis 2030 eine 100% (national bilanziell) Versorgung mit Ökostrom sichert. Damit einher gehen die notwendigen Netzinfrastrukturinvestitionen. Ein wirksames Energieeffizienzgesetz trägt dazu bei, dass Österreich – unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung – bis zur Mitte des Jahrhunderts mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommen und die Energiewende naturverträglich gelingen kann.
Zur vollständigen Umstellung unseres Energiesystems tragen alle Sektoren bei. Der Sektor Gebäude durch thermische Sanierung, die wertvolle Energie sparen hilft und den konsequenten Umstieg auf Heiz- und Kühlsystemen mit Erneuerbaren Energien. Die Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag ebenso wie die Abfallwirtschaft und selbstverständlich der Sektor Verkehr. Für die Industrie und das Gewerbe werden die Weichen in Richtung einer neuen, hoch innovativen, kreislauffähigen und klimafreundlichen Technologie-Ära gestellt, die Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion positioniert. So sichern wir langfristig diesen wichtigen Sektor am Standort Österreich und sind im Wettbewerb der Zukunft, dem Wettbewerb um die ökologischsten statt billigsten Produktionsweisen, als Vorreiterland positioniert.
Klimaneutralität bis 2040 – ein klares Ziel, ein klarer Auftrag¶
Paris-Pfad einschlagen mit wissenschaftsbasierter Klimapolitik
Paris-kompatibles CO2-Budget und dementsprechende Reduktionspfade, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Österreich zu erreichen
Vorantreiben einer ambitionierten und fortschrittsorientierten Klima- und Energiepolitik in Europa und der Welt:
Österreich positioniert sich konsequent in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter in Europa und verfolgt eine energiepolitische Orientierung an erneuerbaren Energien und Klimaschutz.
Konsequentes Eintreten für eine Anpassung der Zielsetzung der EU bis 2030 und 2050 im Hinblick auf die Erreichung der Paris-Ziele
Konsequentes Eintreten für wirkungsvolles Border-Tax-Adjustment / CO2-Zölle auf europäischer Ebene
Konsequentes Eintreten für die ausreichende Finanzierung von Maßnahmen gegen die Klimakrise im EU-Budgetrahmen bis 2027
Einsatz für ein Ende der Finanzierung und der Subventionen für fossile Infrastrukturen und fossile Energien auf europäischer Ebene
Einsatz für ein wirkungsvolles ETS-System und einen CO2-Mindestpreis auf europäischer Ebene
Erhöhung der Internationalen Klimafinanzierung: Signifikante Erhöhung des österreichischen Beitrags zum Green Climate Fund
Unmittelbare Nachbesserung und Konkretisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP)
Erfüllung der Effort-Sharing-Ziele im Non-ETS-Bereich sichern (derzeit minus 36%), mit Blick auf die zu erwartende Erhöhung der EU-Ziele
Eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Wirkungsfolgenabschätzung, welche die Zielerreichung belegt, ist Voraussetzung für den Beschluss des NEKP
Der NEKP legt einen ausreichenden Detaillierungsgrad von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und einen Finanzierungsplan für die Gesamtheit der Maßnahmen dar.
NEKP als verbindliche Grundlage für den Klimaschutz
Gemeinsame Prüfung und Ausarbeitung eines zeitgemäßen Kompetenzrahmens (einschließlich der Möglichkeit von Art. 15a B-VG-Vereinbarungen) zur Erreichung der Klimaziele
Die Weichen richtig stellen: notwendige horizontale Maßnahmen¶
Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduktionspfaden bis 2040 und verbindlichen Zwischenzielen bis 2030
Verbindliche Gesamt- und Sektorziele für alle Sektoren, Pfade, Ressourcen und Maßnahmen-Verantwortlichkeiten
Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern für die Zielerreichung und bei Zielverfehlung
Verbesserter Mechanismus zum Ergreifen von zusätzlichen Maßnahmen bei Zielverfehlung
Zeitnäheres und laufendes unabhängiges Monitoring der Klimapolitik durch das UBA
Erarbeitung eines Klimaschutzaktionsplans der Bundesregierung zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen
Neue ebenen-übergreifende Governance für den Klimaschutz
Auf bestehenden Bundeskompetenzen basierend wird die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden forciert, um die Zielerreichung zu steuern.
Innerösterreichisches Effort-Sharing anhand klimaschutzrelevanter Indikatoren
Steuerungsmaßnahmen bei Abweichungen vom Zielpfad ergreifen
Die gesamte Bundesregierung übernimmt Verantwortung für den Klimaschutz, und der Klimaschutzaktionsplan wird durch ein Klimakabinett umgesetzt.
Weiterentwicklung und Aufwertung des NKK
Verankerung im Klimaschutzgesetz
Verpflichtender und unabhängiger Klimacheck
Für alle neuen und bestehenden Gesetze, Verordnungen und Bund-Länder-Vereinbarungen
Für die Erstellung von Förderrichtlinien und Investitionen des Bundes unter Bedachtnahme der Minimierung des bürokratischen Aufwands
Einrichtung einer neuen verbindlichen Wirkungsdimension innerhalb der WFA „Klimaschutz“, deren Kriterien jedenfalls Auswirkungen eines Vorhabens auf Treibhausgasemissionen (positiv, negativ, innerhalb und außerhalb Österreichs) und auf den Bodenverbrauch umfassen
Bei begründeter Erwartung einer signifikanten Auswirkung erfolgt die Abschätzung der Wirkung auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens, das von einer geeigneten akkreditierten Stelle erstellt wird.
Entwicklung eines Mechanismus, der Ergebnisse aus dem Klimacheck umsetzt
Klimaschutzorientierte Energieraumplanung
Raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes sollen durch eine (auf den derzeit schon bestehenden Bundeskompetenzen basierende) gesetzliche Regelung zur Fachplanungskompetenz des Bundes geregelt werden
Bund und Länder verständigen sich auf abgestimmte, mittel- und langfristig ausgerichtete, planbare und gesicherte sowie hinreichend dotierte Klima- und Energieförderungen für die verschiedenen Zielgruppen zur effektiven und effizienten Erreichung der im NEKP und diesem Regierungsübereinkommen gesteckten Ziele.
Erhöhung der Budgets des Klima- und Energiefonds und der UFI
Ausreichende Finanzierung als zentrale Tools zur Umsetzung des Nationalen Klima- und Energieplans
Fortführung wichtiger Klimaschutzprogramme wie klima.aktiv, Klima- und Energiemodellregionen, e5-Programme und Klimabündnis-Gemeinden
Umweltbundesamt
Evaluierung des Umweltkontrollgesetzes im Hinblick auf die Stärkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit
Absicherung einer ausreichenden Basisfinanzierung
Ausrollen einer Kommunikationskampagne Klimaschutz
Prüfung der zweckgebundenen Verwendung der Versteigerungserlöse aus dem Zertifikatshandel (Emissionszertifikategesetz) als zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und klimagerechte Innovation
Die öffentliche Hand zeigt‘s vor! Klimaneutrale Verwaltung¶
Verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Institutionen des Bundes (inkl. nachgelagerter Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen):
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der thermischen Sanierung: 3% Sanierungsquote, verbindliche Leitlinien für ökologisch vorbildhafte Sanierung
Neubau im Niedrigstenergiehaus-Standard, PV-Anlage verpflichtend, wo technisch und wirtschaftlich möglich
100% Umweltzeichen-zertifizierter Ökostrom ab 2021
Veranstaltungen erfüllen die Mindestanforderung der Umweltzeichen-Kriterien für Green Events sowie Green Meetings.
Klimaschutz-Vorgaben für Dienstreisen sowie für das Mobilitätsmanagement
Der öffentliche Fuhrpark wird Vorbild für alternative Antriebstechnologien: So rasch wie möglich (wenn möglich schon ab 2022) wird die Beschaffung von emissionsfrei betriebenen Fahrzeugen durch die öffentliche Hand zum Standard, die Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird zur Ausnahme und muss begründet werden.
Aus für Neuzulassungen von Kfz (PKW) mit Verbrennungsmotoren in der öffentlichen Beschaffung (mit Ausnahme der Sonderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Bundesheers) ab 2027
Flächendeckende Einführung von Umweltmanagementsystemen
Ziel ist eine 100% regionale und saisonale Beschaffung in Verbindung mit einer Bio-Quote von 30% bis 2025 und 55% bis 2030.
Angebot eines täglichen Klimatellers in Österreichs öffentlichen Küchen
Nachhaltige und innovationsfreundliche Beschaffung wird Standard:
Ziel ist die Umstellung der Bundesbeschaffung nach ökologischen und sozialen Mindeststandards, die sich am Umweltzeichen orientieren und Regionalität fördern.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels nutzen. Dazu ist das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern (z.B. öffentliche Bautätigkeit).
Überarbeitung und Aktualisierung des „Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung“, dessen Anwendung für Beschaffungsvorgänge verbindlich ist und evaluiert wird
Paradigmenwechsel vom Billigstbieter zum Bestbieter sowie Total Cost of Ownership (TCO)
Erarbeitung einer Strategie mit einem konkreten Zeitplan für eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040
Kompensation von zunächst überschießenden (über Zielpfad) bzw. verbleibenden Emissionen aufgrund eines Kriterienkatalogs
Umsetzung einer „Green Finance Agenda“¶
Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von privatem Kapital zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Energie
Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klimaschutz“: Anreize schaffen, Private dazu zu bewegen, in den Klimaschutz zu investieren. Gelingen soll das mithilfe einer „Bürger-Stiftung Klimaschutz“, die Bürger-Anleihen vergeben soll.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA. Institutionelle Investoren und die Bevölkerung können sich damit an der Klimawende beteiligen.
KEST-Befreiung für ökologische / ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)
„Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.
Die Bundesregierung setzt sich für die Veranlagung öffentlicher Mittel (z.B. bei Beteiligungen des Bundes im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten) in nachhaltige und ökologische Anlagenformen ein.
Erarbeitung eines Modells zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte und Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung unter Einhaltung des inner-österreichischen Stabilitätspaktes
Gebäude: Nachhaltig und energiesparend heizen, kühlen, bauen und sanieren¶
Green Jobs – Sanierungsoffensive
Ausbildungs- und Sanierungsoffensive bringen zusätzliche Beschäftigung in den nächsten zehn Jahren, auch im ländlichen Raum
Überarbeitung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“
Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3%, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Langfristige und mit den Bundesländern koordinierte Förderoffensive des Bundes
Weiterentwicklung der Wohnbauförderung im Sinne einer Orientierung an Klimaschutzzielen unter besonderer Berücksichtigung raumordnungsrelevanter Aspekte, wie z.B. Bebauungsdichte, Quartiersqualitäten, ÖV-Erschließung etc.
Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots
für sich rasch amortisierende Maßnahmen wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschoßdecke
begleitet durch geförderte Beratungen sowie spezielle Förderangebote
mit Ausnahmeregelungen und Schwellenwerten
Förderprogramme für die thermisch-energetische Sanierung von Nutzgebäuden
Steigerung der Sanierungsqualität und damit rasche Verbrauchsreduktion und Kostenersparnis für die Haushalte, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Erstellung eines Sanierungskonzepts bei jeder geplanten größeren Renovierungsmaßnahme (nach Vorbild Energieausweis), mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfolgen zu gewährleisten und für maximale Verbrauchsreduktion zu möglichst geringen Kosten zu sorgen
Umsetzung der Leitlinien für bauökologisch vorteilhafte Sanierungen gemäß Energieeffizienzgesetz (§16 Abs. 13)
Weiterführung des Förderschwerpunkts für ökologisch vorteilhafte Sanierungen
Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften in Zusammenarbeit mit den Bundesländern mit folgenden Zielen:
Vorbereitung bzw. Planung der nächsten Anpassung der OIB-Richtlinie 6
Nullemissionsgebäude Schritt für Schritt zum Standard machen
Ausrichtung der Baustandards in den Bauordnungen in Neubau und Sanierung gemäß kostenoptimalem Niveau der Niedrigstenergiestandards
Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind bei allen Neubauten vorzusehen. In Bestandsgebäuden sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass entsprechende Nachrüstungen leicht erfolgen können.
Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien
Anpassung der Baunormen und Vereinbarungen mit den Ländern zur Veränderung der Bauordnungen und Förderinstrumente
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihren zu errichtenden Gebäuden und Schwerpunkt Holzbauforschung
Klimaanpassung im Gebäudesektor
Planung und Bau von Gebäuden jedweder Nutzungskategorie in Hinblick auf zunehmende Außentemperaturen
Implementierung von folgenden Maßnahmen in einschlägigen Rechtsmaterien und Förderinstrumenten: hochwertige Quartiersentwicklung mit Grünräumen, Reduktion der versiegelten Flächen, Nutzung von Grauwasser, Dachbegrünungen, konstruktiver Überwärmungsschutz, Ausbau von Energienetzen und aktive Kühlmöglichkeiten
Phase-out-Plan für fossile Energieträger in der Raumwärme¶
Um die Erreichung der Klimaschutzziele Österreichs bis 2040 zu gewährleisten, muss auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend verzichtet werden.
Forcierung der Nah- und Fernwärme. Fernwärme wird in Räumen mit ausreichender Wärmedichte in der Wärmeversorgung der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Sie leistet einen großen Beitrag zur Erreichung des österreichischen CO2-Reduktionsziels im Non-ETS-Sektor.
Zur Priorisierung der Anwendungsbereiche im Sinne eines größtmöglichen Klimaschutznutzens wird eine Mobilisierungsstrategie Grünes Gas erarbeitet. Klare Rahmenbedingungen und Zeitpläne schaffen Planungssicherheit und vermeiden Lock-in-Effekte. Grünes Gas ist ein hochwertiger Energieträger, der quantitativ begrenzt ist und soll daher bevorzugt in Anwendungen eingesetzt werden, in denen die Hochwertigkeit notwendig ist.
Im Dialog mit den Bundesländern, Energieversorgern und Gasnetzbetreibern ist ein Fahrplan zur stufenweisen Entflechtung der Wärmenetze zu entwickeln.
Phase-out für Öl und Kohle in der Raumwärme: Ein Bundesgesetz regelt in einem Stufenplan das Phase-out von Öl und Kohle im Gebäudesektor. Zur Vermeidung sozialer Härtefälle werden alle Maßnahmen durch eine langfristig angelegte, degressiv gestaltete und sozial gestaffelte Förderung flankiert:
für den Neubau (ab 2020)
bei Heizungswechsel (ab 2021)
einen verpflichtenden Austausch von Kesseln älter als 25 Jahre (ab 2025)
und allen Kesseln spätestens im Jahr 2035
Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme werden die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen geschaffen:
Im Neubau sind ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig.
Kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung, ausgenommen Verdichtung innerhalb bestehender Netze
Wärmestrategie erstellen: In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet die Bundesregierung eine österreichische Wärmestrategie mit der Zielsetzung der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes.
Pfade und Möglichkeiten der vollständigen Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger (Biomassetechnologien, Fernwärme, direkte Solarnutzungen, Geothermie und Umgebungswärme), inkl. Maßnahmen und Fahrpläne
Verbindliche Grundlage der strategischen Zielerreichung
Forcierung der Nah- und Fernwärme
Raumplanerische Rahmenbedingungen verbessern: Festlegung von Versorgungszonen mit der Möglichkeit von Anschlussverpflichtungen in Raumplanungsinstrumenten, gesetzliche Regelung zur Begründung von Leitungsrechten für Fernwärme, Regelungen für die Erfassung und einfache Einbindung von Abwärmequellen etc. begleitet durch entsprechende Förderprogramme
Förderung für erneuerbare Großanlagen und Geothermie in Fernwärmenetzen für die Anhebung des durchschnittlichen erneuerbaren Anteils in der Fernwärme um mindestens 1,5 Prozent pro Jahr
Sicherstellung der Versorgung:
Verankerung der Nutzung von Wärme in tiefen Erdschichten (Tiefengeothermie) im MinRoG, mit der Möglichkeit, die Nutzungsrechte Dritten zu überlassen
Verankerung einer Verpflichtung zur Pelletsbevorratung für Produzenten und Importeure im Rohstoffbevorratungsgesetz
Erneuerbare Energie für eine saubere Zukunft¶
Aufbauend auf die bisherige Arbeit – die #mission2030 und den Nationalen Energie- und Klima-Plan – sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Klare Zieldefinition für die Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energien am nationalen Gesamtverbrauch: 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030
Verstärkte Nutzung und Koppelung von in Österreich vorhandenen Ressourcen zur nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie in allen Anwendungsbereichen (Strom, Wärme und Kälte, Mobilität)
Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Versorgungssicherheit in Österreich durch den erleichterten Ausbau bestehender und Errichtung neuer Energieerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien
Ausbau heimischer Ressourcen statt Energieimporte
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau)
Einsatz von Cross-Cutting-Technologies und Aufbau von Hybridnetzen für die Energieversorgung
Wasserstoff als Speichermedium verstärkt nutzen
Ausbau- und Unterstützungsprogramm für „grünes Gas“ (Biomethan, grüner Wasserstoff und synthetisches Gas auf Basis erneuerbaren Stroms) mit dem Ziel, bis 2030 5 TWh ins Gasnetz einzuspeisen. Dazu wird auf Basis von Verfügbarkeiten, klimapolitischem und volkswirtschaftlichem Nutzen ein Ausbaupfad definiert. Die Herstellung von synthetischem Gas erfolgt vorwiegend auf Basis von Überschussstrom. Begleitet wird der Ausbau zum Beispiel mit Förderprogrammen und Quoten, die die Zielerreichung ermöglichen, sowie durch ein stringentes System für Herkunftsnachweise und Kennzeichnung.
Mobilisierung von Flächen im direkten oder indirekten Eigentum des Bundes für die Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere Verkehrsflächen (ASFINAG, ÖBB) oder Flächen an Gebäuden oder auf Liegenschaften. Erfassung und Bewertung: Geeignete Flächen können selbst genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden für eine Nutzung (Contracting oder Pacht).
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Detail¶
Ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird so rasch wie möglich erlassen, es implementiert als Sammelgesetznovelle folgende Eckpunkte in den entsprechenden Materiegesetzen und zieht eine Reform der Ökostromförderung nach sich.
Ziel ist es, die Stromversorgung bis 2030 auf 100% (national bilanziell) Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu stärken.
100% Strom aus Erneuerbaren bedeutet einen Zubau von rund 27 TWh. Zielsetzung ist, bis 2030 eine Photovoltaik-Erzeugungskapazität von 11 TWh zuzubauen, bei Wind beträgt das Ausbauziel 10 TWh, bei Wasserkraft 5 TWh (wobei eine am ökologischen Potential orientierte Aufteilung zwischen Kleinwasserkraft und Großwasserkraft vorzunehmen ist) und bei Biomasse 1 TWh.
Der Ausbau soll, unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten, einem zehnjährigen linearen Pfad folgen. Bei signifikanten Pfadabweichungen sind entsprechende Maßnahmen zur durchschnittlichen Pfadeinhaltung zu setzen.
Der Ausbau soll unter Beachtung strenger Kriterien in Bezug auf Ökologie und Naturverträglichkeit erfolgen.
Es erfolgt ein laufender Ausbau: Statt Stop and-Go aufgrund jährlicher Kontingente erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau, mit Ausnahme der Förderung von Speichern im Zusammenhang mit PV-Anlagen.
Das Ausmaß des Unterstützungsvolumens orientiert sich am Ausbaufahrplan. Im 3-jährigen Mittel darf dabei ein Jahres-Maximum von 1 Milliarde Euro nicht überschritten werden. Innovative Sonderprogramme im Klima- und Energiefonds bleiben möglich.
Die Unterstützung erfolgt mit einem Fokus auf einen Mix aus Investitionsförderungen und gleitenden Marktprämien, unter Einbeziehung von Ausschreibungen, wo im Sinne der Zielerreichung sinnvoll einsetzbar.
Die Laufzeiten für die Gewährung der Marktprämien werden generell auf 20 Jahre ausgedehnt.
Die Errichtung von PV-Anlagen und das Ziel, 1 Million Dächer mit Photovoltaik auszustatten, wird durch folgende Änderungen administrativ erleichtert:
Abbau von bürokratischen Hürden bei bestehenden Anlagen, dazu gehört die Ermöglichung der Erweiterung bestehender Anlagen, ohne dass ein Einspeisetarifverlust für die bisherige Kapazität eintritt
vereinfachter Netzzugang für Anlagen bis 10 kW
Ausweitung der leistungsbezogenen Fördergrenzen
Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen
Förderfähigkeit auch auf Flächen außerhalb von Gebäuden, mit besonderem Fokus auf versiegelte Flächen (z.B. P&R-Anlagen, Parkplätze etc.) und Doppelnutzung
Prüfung der Tarifstruktur auf Änderungsbedarf, um abzufedern, dass unterschiedliche Ausgangsbedingungen in Bezug auf den nächsten verfügbaren Netzanschlusspunkt zu Benachteiligungen bei den Kontrahierungen von Erzeugungskapazitäten führen
Erweiterung der Möglichkeiten der Gestaltung von „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“ und „Bürgerenergiegemeinschaften“ für verstärkte dezentrale Energieversorgung und die Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten, mit Fokus auf Gemeinnützigkeit und genossenschaftliche Systeme, lokale Mikro-Netze und Speicherbetreiber, Etablierung eines One-Stop-Shops zur Beratung
Ermöglichung einer unkomplizierten Direktvermarktung bei Eigenstromerzeugungen, sofern das öffentliche Netz nicht benutzt wird
Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger
Forcierung der Revitalisierung großer Wasserkraftanlagen
Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes¶
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf Basis der folgenden Grundsätze:
Einsparungen werden weiterhin mit einer Kombination aus strategischen Maßnahmen (Steuerrecht, Ordnungsrecht, Förderungen) und einer Verpflichtung der Energielieferanten, Einsparmaßnahmen zu setzen, erzielt.
Einsparverpflichtung um die Möglichkeit einer Ersatzzahlungsleistung in einen Fonds ergänzen. Aufgebrachte Mittel fließen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten (mit besonderer Berücksichtigung sozialer Härtefälle) der UFI zu.
Katalog anrechenbarer Maßnahmen wird deutlich eingeschränkt auf Maßnahmen, die auf Basis einer fachlich verbesserten Berechnungsbasis belegbare Energiereduktionen gewährleisten. Wechsel zu Technologien auf Basis fossiler Energieträger werden keine anrechenbaren Maßnahmenfelder mehr darstellen.
Die Abwicklung soll möglichst unbürokratisch erfolgen.
Energieaudits werden auf einen größeren Kreis von Unternehmen ausgeweitet, um Reduktionen im Non-ETS-Sektor zu verstärken, und in ihrer Wirksamkeit verbessert, damit Unternehmen sich rasch amortisierende Maßnahmen umsetzen.
Geeignete Übergangsbedingungen erhalten den Anreiz für Unternehmen, bereits 2020 neue Einsparmaßnahmen zu setzen, die über 2020 hinaus wirksam sind.
Prüfung einer neuen Kompetenzgrundlage für die Umsetzung der Energieeffizienz RL 2021 sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit weiterer bundeseinheitlicher Regelungen
Versorgungs- und Netzsicherheit gewährleisten¶
Österreichischen Integrierten Netzinfrastrukturplan entwickeln – strategische Energieplanung mit Ländern und Gemeinden sowie Wirtschaft sicherstellen
Erforderliche Reservekapazitäten sind für einen stabilen Netzbetrieb unabdingbar und benötigen daher entsprechende Investitions- und Betriebssicherheit. Das erforderliche Ausmaß wird auf Basis einer entsprechenden transparenten Bedarfsprognose bzw. Evaluierung festgestellt. Ein Fokus erfolgt auf die Einbindung erneuerbarer Energieträger. Um kleineren Erzeugungskapazitäten und industriellen Anlagen die Teilnahme am Reservekapazitätsmarkt zu erleichtern, sollen die Losgrößen reduziert und Pooling ermöglicht werden.
Evaluierung der netzgebundenen Tarifstrukturen hinsichtlich Vereinfachungen und mehr Transparenz für Kunden
Prüfung von Erleichterungen im Starkstromwegerecht für Erweiterungen und Änderungen bereits bestehender Leitungen
Den österreichischen Anti-Atom-kraft-Weg konsequent fortsetzen und Einsatz gegen die Kohlekraft¶
Fortsetzen der konsequenten Anti-Atom-kraft-Linie: keine öffentlichen Gelder für Atomkraft, insbesondere bei öffentlichen Beihilfen für Bau/Betrieb von AKWs, bei Forschungsgeldern, der Anrechnung von MFR-Geldern im Sinne des Klimaschutzes und bei Kriterien zur Nachhaltigen Finanzierung („Taxonomie“)
Die Bundesregierung tritt für die Schaffung eines EU-weiten einheitlichen nuklearen Haf tungsregimes ohne Haftungsobergrenzen und mit der Festlegung des Schadensorts als Gerichtsort ein.
Energieunion ohne Kernenergie forcieren: Österreich wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Atomkraft auch in Zukunft nicht über Mechanismen des Pariser Abkommens unterstützt wird.
Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern, mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenwirken
Setzung aller notwendigen politischen und diplomatischen Schritte auf nationaler und bilateraler sowie EU-Ebene, um zu erreichen, dass Überprüfungen von Kernkraftwerken in den Nachbarstaaten und der von diesen ausgehenden Gefahren mit modernsten Methoden sowie unter Einbindung unabhängiger nationaler und internationaler Expertinnen und Experten unter verbindlicher Transparenz durchgeführt werden
Konsequentes Einschreiten gegen grenznahe Atommülllager
Reform Euratom-Vertrag: Mittel sind nur noch zu verwenden für die Frage der Entsorgung bzw. langfristigen Lagerung radioaktiver Abfälle sowie des Strahlenschutzes, der Sicherheit und des Rückbaus von Atomkraftwerken sowie der Forschung im Bereich der medizinischen Nutzung.
Gegen den Neubau von AKW in Europa wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgegangen. Die Bundesregierung setzt sich entschieden und mit Vehemenz gegen die Inbetriebnahme der slowakischen Reaktoren Mochovce 3 und 4 und für eine erneute UVP ein.
Gründung einer Allianz der EU-Mitgliedstaaten für einen europaweiten Atomausstieg
Die Bundesregierung verfolgt konsequent und mit allen rechtlichen und diplomatischen Mitteln die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Laufzeitverlängerungen von AKW. Sie setzt sich für die Schaffung klarer EU-Regeln wie zeitliche Obergrenze für Laufzeitverlängerungen und verpflichtende grenzüberschreitende UVP ein.
Kohleausstieg in ganz Europa umsetzen
Einen europaweiten Kohleausstieg forcieren, um dem Import von billigem Kohlestrom nach Österreich entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Stromer- zeuger zu gewährleisten
Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation¶
Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität
Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, Demand Side Management
Energieeffizienz
ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)
Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen
Innovation – von Start-ups bis Energie-Cluster & Open Energy Innovation Industrie.
Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz sicherstellen
Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf Gesamt-Klimabilanz
Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln
Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.
Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Technologie umsetzen
Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft
Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneuerbaren Anti-Atomkraft/Anti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasserstofftechnologie Energien;
Industrie und Gewerbe: ein Green Deal für Österreichs Wirtschaft¶
Umfassende, sektorübergreifende Klima- und Kreislaufwirtschaftsstrategie mit prioritärer Ausrichtung auf die besonders energie- und emissionsintensiven Sektoren Stahlerzeugung, Chemie und Zement sowie die Abfallwirtschaft. Sie orientiert sich einerseits an den Pariser und europäischen Klimazielen, andererseits an der EU Circular Economy Strategy und dem EU Circular Economy Action Plan. Die zentrale Herausforderung besteht in der Technologieentwicklung in Richtung industrieller Skalierung und Umsetzung neuer, CO2-armer bzw. CO2-zirkulärer Prozesstechnologien sowie deren wirtschaftlicher Darstellbarkeit. Die sektorübergreifende Koppelung von Klima- und Kreislaufwirtschaftsstrategie erfordert eine rasche Transformation des Energiesystems hin zu gesamtsystemischer Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energietechnologien bei gleichzeitigem Erhalt internationaler Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger Standortsicherung und der Positionierung Österreichs als internationaler Vorreiter:
Nutzung bestehender Instrumente für sektorenübergreifende Cluster-Initiativen zur Abdeckung von Mehrkosten für die Technologieentwicklung und -um-stellung auf nationaler und europäischer Ebene (EU-ETS-Innovationsfonds, Horizon Europe, European Cluster Collaboration Platform [IPCEI]).
Spezielle Förderungen für industrielle Cluster-Leitprojekte von Branchenführern, bei denen Klimaschutz, F&E und Innovation einen hohen Stellenwert genießen, durch obengenannte Instrumente
Förderung der Energieeffizienz in der Produktion in Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie der Erzeugnisse über deren Lebenszyklus, Einrichtung von Anreizsystemen für Unternehmen zum Ersatz ineffizienter Technologien
Investitionsprämien: Zur Erhöhung der Transformationsgeschwindigkeit sollen Unternehmen mittelfristig und planbar angelegt Investitionsprämien für Investitionen in klimaschonende Technologien erhalten.
Einsetzen auf europäischer Ebene für einheitliche Regelungen zur Verhinderung des indirekten Carbon Leakage – falls auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung erfolgt, Prüfung einer nationalen Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Wett-bewerbsfähigkeit
Klimaschutz durch Bioökonomie¶
Entwicklung geeigneter Instrumente zur Forcierung von erneuerbaren Rohstoffen in allen Produktbereichen bzw. Wirtschaftssektoren unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Flächen und Klimazielen in der Landwirtschaft
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand (Nachhaltige Beschaffung)
Umsetzung der Bioökonomiestrategie des Bundes samt zugehörigem Aktionsplan, Etablierung des Bioökonomieclusters und zugehöriger Geschäftsstelle mit den bestehenden Ressourcen in der Verwaltung
Sicherstellung der regionalen Verfügbarkeit von nachwachsenden Rohstoffen für die Bioökonomie; die Importabhängigkeit von natürlichen Ressourcen muss minimiert werden
Aufstockung der Grundlagenforschung zu Ressourcen-Verfügbarkeit, ökologischen Funktionen (Boden, Biodiversität etc.), Standortbedingungen und sozialen Rahmenbedingungen biobasierter Wirtschaft, (physikalische, chemische, biologische) Analytik von Materialeigenschaften
Erhöhung der Anstrengungen im Bereich Produkt- und Prozessentwicklungen bei stofflicher und energetischer Verwertung biogener Materialien in der angewandten Forschung
Bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Produkte aus biogenen Roh- und Reststoffen bzw. Abfällen und Nebenprodukten sowie deren zugehörige Lagerungs- und Logistikkapazitäten, bei gleichzeitiger Reduktion der Lebensmittelabfälle
Start einer Imagekampagne für bioökonomiebasierteProdukte zur Kommunikation ökologischer und ökonomischer Vorteile (Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung)
Weiterentwicklung und Anpassung bestehender nationaler und europäischer Gütesiegel sowie Labels zur Ausweisung bioökonomiebasierter Produkte
Stärkere Einbindung von Bioökonomie in schulische und akademische Ausbildungen sowie in berufliche Weiterbildungsangebote